Verhandlung Verhandlung: Landkreis gegen Roland Kurz: 0:6
Dessau/MZ. - "Wer ohne Vertrag Millionen ausgibt, dem ist vor deutschen Verwaltungsgerichten nicht mehr zu helfen", kommentierte Kurz das. Denn die 1. Kammer des Verwaltungsgerichtes hatte moniert, dass es zwar einen Ursprungsvertrag von 1991 gibt, klare schriftliche Abmachungen über Entgelte an die Entsorger-Firmen hätten dem Gericht allerdings nicht vorgelegen, sagte Verwaltungsrichter Rainer Strömer (siehe Kasten).
Doch nicht nur das. Offenbar hatten sich die Entsorger geweigert, ihre interne Kalkulation zur Verfügung zu stellen, um die "Angemessenheit der Entgelte" nachzuweisen. Dieser Nachweis war nach Meinung des Gerichts notwendig, weil die Entsorgung nicht ausgeschrieben worden war. Als "Notnagel" hätte das Gericht auch eine Festsetzung der Preise nach den "Leitsätzen Selbstkostenpreise" akzeptiert, doch dort konnte der Kreis eben die Angemessenheit nicht nachweisen.
"Jetzt stimmt meine Welt", sagt der stellvertretende Vorsitzende der Wittenberger Wohnungsbaugenossenschaft, Hans Keller. Die hat nämlich gespannt auf das Urteil gewartet - und seit 2000 bereits Bescheide nur unter Vorbehalt gezahlt. Nun hofft Keller auf Neuverhandlungen mit dem Landkreis und auf Rückerstattungen für die Mieter. Insgesamt geht es dabei laut Keller um ein Volumen von fast 215 000 Euro. Bei der Wiwog sind die Größenordnungen ähnlich. Bescheide um die 200 000 Euro hat man hier nur unter Vorbehalt bezahlt. "Wenn das Urteil rechtskräftig wird, freue ich mich für unsere Mieter", sagt Geschäftsführer Hans-Peter Schade.
Bis dahin kann es allerdings noch ein wenig dauern. Denn Angelika Großkopf, Leiterin des Sonderstabes Abfallentsorgung beim Kreis, geht davon aus, dass der in Revision gehen wird. "Wir haben alle Gesetze eingehalten", sagt sie - und sieht sich nach dem Urteil in der Zwickmühle. Denn die Kostenunterdeckung stehe erst so spät fest, dass sie in die nächste Kalkulation nicht eingearbeitet werden könne. "Aber das ist ja nicht die einzige Zwickmühle." Kommentar