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Urteilsfindung Urteilsfindung: Beweise für die Täterschaft fehlen
Wie das Urteil lauten wird, ist unmöglich vorauszusagen. Die Vorsitzende Uda Schmidt versteht es perfekt, jegliche Einschätzung des Falls vor den Beteiligten und den Zuschauern zu verbergen. Nahezu sicher scheint nur eines: Das Urteil mag lauten wie es will, der Bundesgerichtshof in Karlsruhe wird sich damit beschäftigen müssen, weil eine von beiden Seiten Revision einlegen wird. Denn der Fall ist schwierig.
Auch die selbst für einen Mordprozess ungewöhnlich ausführlichen Plädoyers verdeutlichten erneut: Es gibt nicht den leisesten Beweis für die Täterschaft von Ursula E. - weshalb das Landgericht ursprünglich die Eröffnung des Verfahrens abgelehnt hatte. (TS)