Neuregelung Stadtrat Zörbig beschließt gesplittete Grundsteuer B für 2025: Was auf Grundstücksbesitzer zukommt
Privat oder gewerblich? Der Stadtrat Zörbig unterscheidet bei der Grundsteuer B künftig nach Nutzung. Während private Grundstücke entlastet werden, steigen die Sätze für Gewerbeimmobilien deutlich. Ziel: Einnahmen stabil halten und Vorgaben aus einem Urteil umsetzen.
Aktualisiert: 27.11.2024, 12:16
Zörbig/MZ. - Der Stadtrat von Zörbig hat die Realsteuerhebesätze für 2025 beschlossen. Konkret wurden die Hebesätze für die Grundsteuer B gesplittet.