Ratsmitglied klagt gegen Gemeinde
Muldenstein/MZ. - Der Kemu ist zuständig für die Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Kommunalwohnungen, Straßenreinigung und Grünflächenpflege der Gemeinde.
Zum Hintergrund: Bei der Abwasserbehandlung fallen Klärschlämme an. Um diese aufzuarbeiten, hatte die Gemeinde Muldenstein 2004 beschlossen, eine so genannte Vererdungsanlage oder auch Schilfbeetanlage zu errichten, die Inbetriebnahme des 1. Bauabschnittes erfolgte Ende 2005. Damals sei es laut Gondro nicht geplant gewesen, den Bürger an der Finanzierung dieses Vorhabens zu beteiligen.
Im Oktober 2006 dann die Überraschung: In einem Beitrag im "Heideboten" äußerte sich Betriebsleiter Günther Gerber zur wirtschaftlichen Lage des Kemu. Demnach können weitere Grundstücke - dabei handelt es sich um rund 100 Grundstücke - nicht an das Klärwerk angeschlossen werden, weil eine Kreditaufnahme nicht möglich sei beziehungsweise Fördermittel nicht genehmigt worden sind. Das fehlende Geld, so der Vorschlag Gerbers, könnte aufgebracht werden, wenn jeder Muldensteiner, der einmal einen Hausanschluss für 307 Euro bekommen hat, die Differenzsumme zu den jetzt üblichen 600 Euro zahle und zudem die Investitionssumme für die Vererdungsanlage auf die Bürger umgelegt werde. Dann könnten in drei bis vier Jahren alle Grundstücke angeschlossen sein. Für ein Grundstück von 815 Quadratmetern Größe wären das ein Beitrag von rund 300 Euro Anschlussgebühren und ein Beitrag für die Vererdungsanlage von rund 0,89 Euro pro Quadratmeter Grundstücksgröße gewesen, erläuterte Gerber.
Diesem Vorschlag konnte der Gemeinderat offenbar so nicht folgen, aber er verabschiedete am 16. Oktober gegen die Stimme Gondros eine Änderung der Entwässerungssatzung. Diesem Beschluss ging laut Protokoll eine mehrfache Diskussion im Betriebsausschuss des Eigenbetriebs voraus. "Ich stimmte aus rechtlichen Gründen dagegen", so Gondro. Die Satzung trat zum ersten Januar 2007 in Kraft.
Laut dieser können die Kosten für die Vererdungsanlage in Höhe von 1,19 Euro pro Quadratmeter Grundstücksgröße und Geschosszahl umgelegt werden. Die Tatsachen waren also schon geschaffen, als die Muldensteiner am 21. Oktober zu einer Bürgerversammlung eingeladen worden. Dementsprechend war die Resonanz (die MZ berichtete).
Gondro erhielt nun mit Schreiben vom 20. April einen Beitragsbescheid über rund 200 Euro. Gegen diesen legte er Widerspruch ein mit der Begründung, dass die Maßnahme schon abgeschlossen und nicht nachvollziehbar sei, welche Kosten der Gebühr von 1,19 Euro pro Quadratmeter zugrunde liegen. Briefe eilten hin und her. Mittlerweile liegt die Sache nun beim Verwaltungsgericht. Dieses hat Gemeinde und Kemu nun aufgefordert, die entsprechenden Unterlagen einzureichen. Mit der Klage will Gondro ein Zeichen setzen, dass Behörden nicht "willkürlich mit dem Bürger umgehen können".
Sowohl Gerber als auch Muldensteins Bürgermeister Walter Schmidt wollten sich mit Hinweis auf das schwebende Verfahren nicht zu dem Fall äußern. "Wir halten die Klage für nicht gerechtfertigt", so Schmidt. 80 Prozent der Muldensteiner hätten ihre Gebühren bereits gezahlt.