Legionellen Legionellen: Neue Trinkwasserverordnung
Bitterfeld/MZ. - Seit November 2011 schreibt die Trinkwasserverordnung in Deutschland strengere Regeln vor. Erstmals müssen jetzt auch gewerbliche Betreiber und Vermieter ihre Anlagen auf Legionellen untersuchen lassen. Bisher galt das für öffentliche Gebäude. Betroffen sind Großanlagen zur Trinkwassererwärmung mit einem Speichervolumen von 400 Litern und / oder drei Litern in jeder Rohrleitung zwischen Ausgang Trinkwassererwärmer und Entnahmestelle.
Wird bei der Beprobung durch ein dafür akkreditiertes Labor festgestellt, dass der Wert von 100 Legionellen in 100 Milliliter Wasser überschritten wird, deutet dies auf Mängel im System hin.
Notwendig wurde diese Neuregelung, weil in Deutschland die Legionellose mit die bedeutendste Krankheit ist, die durch Wasser übertragen werden kann. Sie wird durch Legionellen verursacht, Bakterien, welche sich im warmen Wasser vermehren, beim Einamten zu schwerer Lungenentzündung (Legionärskrankheit) führen und grippeähnliche Erkrankungen (Pontiac-Fieber) auslösen können. Die in den vergangenen Jahren bekannt gewordenen Fälle zeigen, dass dieses Infektionsrisiko nicht nur auf öffentlich genutzte Gebäude wie Schulen, Krankenhäuser und Altenheime begrenzt ist.
Zur Anzeige der Anlagen beim Gesundheitsamt wurde ein Formblatt entwickelt, welches alle notwendigen Angaben enthält. Man findet es auf der Internetseite des Landkreises Anhalt-Bitterfeld.
Bei Rückfragen stehen die Mitarbeiter des Gesundheitsamtes der Landkreisverwaltung zur Verfügung. Bereich Bitterfeld: Telefon 03496 / 60-1747, -1748, -1749.