Landkreis Anhalt-Bitterfeld Landkreis Anhalt-Bitterfeld: Was ist in Ferien zumutbar?
JESSNITZ/MZ/DOP. - Gegenstand sind ein über die Ferien zu lesendes Buch und zwei damit verbundene Aufgabenstellungen. "Meine Meinung ist, dass Kindern aber auch den Eltern viel zugemutet wird, da die Eltern im Berufsleben stehen und sich in den Ferien gemeinsam mit ihren Kindern erholen wollen", schreibt die Großmutter.
Auf der einen Seite möchte man ihr beipflichten. Auf der anderen Seite hegt man etwa vor dem Hintergrund der Pisa-Ergebnisse Skepsis, ob weniger - in diesem Fall eben Hausaufgaben - denn wirklich mehr ist. Aber sowohl der mit dieser Frage konfrontierte Bürgermeister, Helmut Ernst, als auch der Leiter der Verwaltungsgemeinschaft, Jochen Dietsch, zeigen sich ratlos und verweisen an den Schulleiter der Jeßnitzer Grundschule. Dieser jedoch lehnt vehement auch bei mehrmaliger Nachfrage eine Stellungnahme ab.
So bleibt nur noch das Landesverwaltungsamt in Halle, das auch für den Bereich Grundschulen verantwortlich ist. Und so lässt sich die Sprecherin der Behörde noch einmal den Fall erklären.
Demnach sollten die Grundschüler der dritten Klasse ein Kinderbuch über die Winterferien lesen - die Aufgabe sollte mit Schulbeginn am 11. Februar beendet werden. Daraufhin sollte bis 19. Februar - mittlerweile also wieder reguläre Schulzeit - eine Buchvorstellung erarbeitet werden.
Die Einwände der Großmutter beziehen sich nun auf zweierlei. Zum eine dürfen laut einer Schülerrechtsbroschüre "keine Hausaufgaben direkt über die Ferien" vergeben werden. Zum zweiten sei die Buchvorstellung de facto in den Ferien zu erledigen gewesen, da "ab dem 11. Februar die Schule wieder losging und mit neuen Hausaufgaben zu rechnen war".
Die Sprecherin des Landesverwaltungsamts klärt auf: "Über die Ferien dürfen keine Hausaufgaben vergeben werden, wenn sie am letzten Tag vor den Ferien aufgeben werden und am ersten Tag nach dem Ferien bearbeitet sein müssen." Demnach entsteht zumindest formal eine paradoxe Situation: Die Hausaufgabe - also das Lesen eines Buches - hätte in diesem zeitlichen Rahmen nicht aufgegeben werden dürfen. Gegen die Aufgabenstellung - also die Vorstellung des Buches - ist nichts einzuwenden.