Kreuzungen Kreuzungen: Unklarheiten sorgen für viel Unverständnis
Wittenberg/MZ. - "Bereits zu DDR-Zeiten habe ich dies in rund35 Schreiben an das Ministerium angesprochen,doch immer nur negative Antworten mit Ausflüchtenerhalten", berichtet Erhard Wolter. Ohne eineklare Aufhebung, etwa einer Tempobegrenzungauf 30 Stundenkilometern, "musste ich dannnach einer Gabel ewig mit 30 dahin tuckern".Eine von ihm nicht mehr erhoffte Wendung kamdann im Jahr 1987. Von da an galten entsprechendeVorschriftszeichen "grundsätzlich bis einschließlichder nächsten Kreuzung oder Einmündung". ErhardWolter sah sich mit dieser neuen, eindeutigenRegelung am Ziel seiner Bemühungen. "Damitwar endlich alles klar, und es bestand Rechtssicherheit."
Aus seiner Sicht aber bloß bis zur Wende.Von da an bestimmte die Straßenverkehrsordnungnämlich, dass das Ende solcher Verbots-Streckennicht gekennzeichnet ist, wenn sich aus derentsprechenden "Örtlichkeit zweifelsfrei ergibt,von wo an die angezeigte Gefahr nicht mehrbesteht". Für Erhard Wolter erneut eine unklareRegelung, die vor allem an Kreuzungen undGabelungen Probleme bringt.
Hauptkommissar Claus Hesse, Leiter des Verkehrsdienstesim Wittenberger Revier, sieht dies indes anders.Die Sache sei in der derzeitigen Straßenverkehrsordnung"eindeutig und sauber geregelt". Entwederwürden die Regelungen (Geschwindigkeit undÜberholverbote beispielsweise) durch ein Zusatzschildauf eine bestimmte Länge befristet oder durchein weiteres Schild aufgehoben. Bleibt derdritte Fall, in dem die Verbote in Verbindungmit einem Gefahrenschild (etwa GefährlicheKurve oder Spielende Kinder) gelten. Dieswerde aber nur praktiziert, wenn "klar sichtbarist, wo die Gefahr nicht mehr besteht, dennandernfalls sei es nämlich verboten", so Hesse.
Und auch einen weiteren Punkt lässt Hessenicht gelten. Erhard Wolter beklagt, dassKraftfahrer Einschränkungen häufig beim Auffahrenauf eine neue Straße nicht mitbekommen, dadiese vorab ausgeschildert sind. "Wenn eineGefahr besteht, müssen die Schilder wiederholtwerden", betont er.