1. MZ.de
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Bitterfeld-Wolfen
  6. >
  7. Kommunalfinanzen in Anhalt-Bitterfeld: Kein Dreh an der Steuerschraube: Muldestausee hält an alten Steuersätzen fest

Eil

Kommunalfinanzen in Anhalt-Bitterfeld Kein Dreh an der Steuerschraube: Muldestausee hält an alten Steuersätzen fest

Der Gemeinderat in Muldestausee hat sich gegen Erhöhungen bei Grund- und Gewerbesteuern entschieden. Mit welchen Hebesätzen Bürger und Unternehmer rechnen müssen.

Von Ulf Rostalsky 12.12.2024, 14:00
Die Gemeinde Muldestausee aus luftiger Höhe betrachtet: An der Steuerschraube wird hier nicht gedreht.
Die Gemeinde Muldestausee aus luftiger Höhe betrachtet: An der Steuerschraube wird hier nicht gedreht. (Foto: imago stock&people)

Pouch/MZ. - Die Gemeinde Muldestausee hat im Zuge der Grundsteuerreform die Hebesätze für Realsteuern ab Januar 2025 bestätigt. Diese bleiben unverändert bei 360 Prozent für die Grundsteuer A (Betriebe der Land- und Forstwirtschaft), 400 Prozent für die Grundsteuer B (Grundstücke und Grundvermögen) und 350 Prozent für die Gewerbesteuer. Der Beschluss war erforderlich, da die Finanzämter bis Ende 2024 eine Neubewertung aller Grundstücke vornehmen und die Gemeinde andernfalls keine rechtliche Grundlage zur Steuererhebung gehabt hätte. Ohne diese Regelung hätte die Gemeinde Einnahmeverluste hinnehmen müssen.