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Hotel "Bitterfelder Hof" Hotel "Bitterfelder Hof": Haus wirbt mit falschen Sternen: Gericht ordnet Strafe an

Von Lisa Garn 16.02.2018, 10:04
Das Hotel „Bitterfelder Hof“ in der Zörbiger Straße: Seit Dezember 2017 hat es einen neuen Betreiber, insgesamt werden 68 Zimmer angeboten. Im Internet wirbt es mit drei Sternen - und betreibt damit unlauteren Wettbewerb.
Das Hotel „Bitterfelder Hof“ in der Zörbiger Straße: Seit Dezember 2017 hat es einen neuen Betreiber, insgesamt werden 68 Zimmer angeboten. Im Internet wirbt es mit drei Sternen - und betreibt damit unlauteren Wettbewerb. A. Kehrer

Bitterfeld - Von wegen ausgezeichnet: Das Hotel „Bitterfelder Hof“ in der Zörbiger Straße wirbt auf seiner Internetseite mit drei Sternen - ist dafür aber gar nicht zertifiziert. Gegen diese Tricksereien geht der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) immer schärfer vor.

Gegen den Bitterfelder Hotelbetreiber wurde ein Gerichtsverfahren eingeleitet. Vor wenigen Wochen verhängte das Landgericht Dessau-Roßlau ein Ordnungsgeld in Höhe von 1 500 Euro. Doch die drei Sterne prangen nach wie vor auf der Webseite. Der alte und der neue Pächter des Hauses geben sich ahnungslos.

Ehemaliger Pächter des Hotels ist insolvent

Dem Betreiber war 2017 mit dem Gerichtsurteil aufgetragen worden, „die Werbung mit Sternen für sein Hotel ohne gültige Klassifizierung zu unterlassen“, erklärt Frank Straube, Sprecher des Landgerichts. Eingeleitet hatte das Verfahren die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs, an die die Dehoga Fälle von Sterne-Mogeleien übergibt.

Weil der Bitterfelder Pächter trotz Verurteilung weiter mit Sterne-Symbolen geworben hatte, verhängte das Gericht schließlich ein Ordnungsgeld und „für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, zwei Tage Ordnungshaft“, so Straube.

Doch die Summe konnte bisher noch nicht vollstreckt werden - der Ex-Betreiber ist insolvent, seit Ende 2017 läuft das Insolvenzverfahren. Das Hotel mit 68 Zimmern ist seit Dezember vorigen Jahres in neuer Hand. „Der Justizfiskus wird also das Ordnungsgeld zur Insolvenztabelle anmelden müssen und im Zweifel leer ausgehen“, so Straube.

Hotelchef will von der Unzulässigkeit nichts gewusst haben

Dass eine eigenmächtige Vergabe von Sternen wettbewerbsrechtlich nicht zulässig ist, will der frühere Hotelchef nicht gewusst haben. „Ich habe mich damit nie befasst. Die Sterne auf der Homepage waren schon da, als ich das Hotel 2015 übernommen habe. Ich habe darin aber auch kein Problem gesehen“, sagt der frühere Pächter, der seinen Namen nicht in der Zeitung lesen will.

Das Urteil des Dessauer Gerichts habe er zwar in Schriftform bekommen, aber „nicht genau gelesen, sondern gleich dem Insolvenzverwalter zukommen lassen“. Den neuen Pächter hat er aber offenbar auch nicht informiert. Die Aufregung könne er nicht ganz nachvollziehen. „Da sind Sterne auf der Internetseite, als rein bildliche Elemente.“

Neuer Pächter möchte Ärger vermeiden und nimmt Sterne von der Seite

Der neue Hotelchef Huun Minh Le weiß nichts über Sterne-Mogeleien oder eine gerichtliche Auseinandersetzung. „Ich kenne das Thema gar nicht und bin überrascht. Mit mir hat da keiner drüber gesprochen.“

Er wolle sich nun beraten lassen. „Um Ärger zu vermeiden, müssen die Sterne sicher von der Seite. Ob Le künftig das Hotel nach Dehoga-Kriterien als Sterne-Haus klassifizieren lassen will, ließ er offen.

Deutschlandweit gegen zwei Häuser hohe Strafen verhängt

Das Bitterfelder Hotel ist eines von zwei Häusern deutschlandweit, gegen die zuletzt hohe Ordnungsgelder verhängt worden waren. Seit Herbst 2016 erwischte der Branchenverband Dehoga insgesamt 2 034 Schummler, die auf ihren Internetseiten ohne gültige Zertifizierung mit Sternen warben.

„Unsere verschärften Kontrollen zeigen Erfolge. Das bestätigen auch die aktuellen Gerichtsurteile“, sagt Markus Luthe, Geschäftsführer Dehoga Deutsche Hotelklassifizierung. „Jede Werbung mit falschen Sternen ist eine zu viel.“

2017 mussten 558 erwischte Schummler Sterne wieder entfernen

Nach Dehoga-Angaben entfernten bis Ende vergangenen Jahres 558 erwischte Schummler die unzulässige Kennzeichnung. 473 Hotels ließen sich klassifizieren oder beantragten bei der Dehoga die Vergabe von Sternen.

403 Fälle wurden der Wettbewerbszentrale übergeben. Die Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs leitete nach eigenen Angaben in 106 Fällen Gerichtsverfahren wegen irreführender Werbung ein.

Der Dehoga vergibt die Sterne nach einem umfangreichen Kriterienkatalog. Die Klassifizierung gilt für drei Jahre. Derzeit sind knapp 8300 Betriebe ausgezeichnet. Im Herbst 2016 führte der Verband eine regelmäßige und automatisierte Auswertung aller Homepages deutscher Hotels ein.

Laut Dehoga spielt häufig Unkenntnis der Hoteliers eine große Rolle

Die jüngst aufgedeckten Mogeleien betrafen häufig Häuser, die auf ihren Webseiten unrechtmäßig mit drei oder vier Sternen warben. Nach Einschätzung der Dehoga spielt dabei häufig Unkenntnis eine Rolle. „Vielen Hoteliers schien nicht klar gewesen zu sein, dass eine eigenmächtige Vergabe von Sternen wettbewerbsrechtlich nicht zulässig ist“, sagte eine Verbands-Sprecherin.

Wettbewerbszentrale zieht gegen Schummler vor Gericht

Gegen hartnäckige Schummler zog die Wettbewerbszentrale vor Gericht. „Hotelbetriebe, die rechtskräftig zur Unterlassung einer unzulässigen Sterne-Werbung verurteilt wurden, müssen dafür sorgen, dass die Werbung auch tatsächlich entfernt oder geändert wird“, so der Geschäftsführer der Wettbewerbszentrale, Hans-Frieder Schönheit, jüngst.

„Geschieht dies nicht, drohen empfindliche Strafen.“ Noch härter ging das Landgericht Münster gegen eine Hotelbetreibergesellschaft mit einem Ordnungsgeld von 5 000 Euro vor. Das Unternehmen hatte ebenfalls auf seiner Homepage weiterhin unberechtigterweise mit der Kennzeichnung geworben. (mz)

Hotel wirbt mit drei Sternen (oben rechts zu sehen).
Hotel wirbt mit drei Sternen (oben rechts zu sehen).
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