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Gewährung von Hartz IV Gewährung von Hartz IV: Eine Mutter kämpft für ihre Kinder

Von SILKE UNGEFROREN 14.08.2009, 15:58

SANDERSDORF/MZ. - Seit Monaten rennt die Mutter von Pontius zu Pilatus. Dabei geht es um nichts anderes als um finanzielle Leistungen, die eine Familie nun mal zum Leben braucht. Eigentlich ist Frau Nilius Hartz IV-Empfängerin, doch genau das bekommt sie eben nicht. Seit Mai schon nicht mehr - die Leistungen, die ihr die Arge Bitterfeld vorher gewährte, erhielt sie nur als Darlehen. Dann war Schluss.

Grund: Die 43-Jährige besitzt ein geerbtes Haus im Mansfelder Land. Von dort war sie im vergangenen Jahr nach Sandersdorf gezogen, wo sie Bekannte hat. "Als ich bei denen zu Besuch war und gemerkt habe, wie wohl sich meine Kinder hier fühlen, da habe ich den Entschluss gefasst, umzuziehen", sagt sie im Gespräch mit der MZ. Denn von zu Hause musste sie weg, erklärt sie - zu viel erinnerte dort an die schlimme Zeit mit ihrem Ex-Mann und all die anderen Schicksalsschläge, die die Frau schon erleiden musste. Vor allem für die Kinder - es geht um ihre drei Jüngsten von zwölf, sechs und vier Jahren - sei die psychische Belastung zu hoch gewesen.

Welchen Ärger ihr aber das zurück gelassene Haus - nach eigener Aussage ohne Sanierung kaum bewohnbar und nicht viel wert - machen würde, hat sie damals nicht geahnt. Denn genau dieses Haus zählt für die Arge laut Gesetz als Vermögen, und ohne Gutachten oder Werteinschätzung könne keine Berechnung erfolgen, ob und wie viel Hartz IV der Familie zusteht. "Doch ich habe das Geld nicht für solch' ein Gutachten", sagt Manuela Nilius verzweifelt.

Untätig indes war sie nicht. Sie war beim Frauen helfen Frauen-Verein in Wolfen, hat an den Landrat geschrieben, bat um Hilfe beim Arbeitslosenselbsthilfeverein. Der wandte sich ebenfalls sofort an den Landkreis. "Weil es einfach nicht sein kann, dass eine Mutter mit drei Kindern schon Monate außer Kindergeld ohne Einkommen leben muss", sagte Vereinschefin Hannelore Finke zur MZ.

Zumal das Dilemma weitere Kreise zog: Wegen aufgelaufener Mietschulden erhielt Frau Nilius dann auch noch die fristlose Kündigung für ihre Wohnung. Die konnte mit Hilfe eines Rechtsanwaltes vorerst noch abgewendet werden. Ansonsten gab es erst einmal keine Reaktionen seitens der Behörden.

Wie die MZ in Erfahrung brachte, hat sich der Landkreis aber bereits mit der Arge in Verbindung gesetzt. "Wir sind dabei, gemeinsam eine Klärung herbei zu führen", versichert deren Geschäftsführerin Bärbel Wohmann gegenüber der MZ. Der Arge seien aber gesetzlich die Hände gebunden, Arbeitslosengeld II zu berechnen, wenn nötige Unterlagen zum Haus nicht vorliegen - Notarvertrag, Angaben über mögliche Schuldenbelastungen oder Ähnliches.

Doch auch Rainer Jacobshagen, Leiter der Koordinierungsstelle Arbeit und Soziales beim Landkreis Anhalt-Bitterfeld, versichert: "Wir werden eine Lösung finden - auch für das Problem mit dem Gutachten für das Haus." Unabhängig davon hat Olaf Behr, Rechtsanwalt von Manuela Nilius, eine einstweilige Anordnung in Vorbereitung, die er so schnell wie möglich beim Gericht einreichen will. "Damit der Frau wenigstens vorläufig die Hartz IV-Leistungen gewährt werden, denn das ist für sie und ihre Kinder erst einmal das Wichtigste", bekräftigte er gegenüber der MZ.