Flüchtlinge in Wolfen Flüchtlinge in Wolfen: Landkreis lehnt BIG-Hotel als Flüchtlingsunterkunft ab

Wolfen - Es kommen keine Flüchtlinge ins Wolfener BIG-Hotel-Gästehaus: Was die Spatzen von den Dächern pfiffen, ist jetzt Tatsache.
Der Landkreis Anhalt-Bitterfeld hat den Nutzungsänderungsantrag der BIG-Hotel-Eigentümer abgelehnt. Die Hoteliers wollten einen Teil des Objekts in der Damaschkestraße als Asylunterkunft nutzen. Der Landkreis hatte das BIG-Hotel in Zeiten hoher Zuwanderungszahlen für die Unterbringung von 170 Asylsuchenden angeboten bekommen. Es folgte die Zusage, ein gemeinsamer Kontrakt. Der Landkreis hat den Vertrag nach Angaben eines Wolfener Objektverantwortlichen jetzt aber gekündigt. Der Kreis verabschiedet sich damit endgültig von seinem ursprünglichen Vorhaben, Flüchtlinge ins BIG-Hotel zu bringen.
Kein Handlungsdruck bei Flüchtlingsunterbringung
Als Grund für die Entscheidung nennt die Behörde einen Bebauungsplan und eine Veränderungssperre, welche die Stadt Bitterfeld-Wolfen im Laufe des Jahres entwickelten.
Konkreter: „Das betreffende Grundstück liegt innerhalb des Geltungsbereiches eines in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes der Stadt Bitterfeld-Wolfen, welcher eine industrieverträgliche Nutzung vorsieht“, erläutert Landkreis-Sprecher Udo Pawelczyk.
Zudem habe die Stadt für den Bereich dieses B-Planes eine Veränderungssperre beschlossen. Nach dieser Darstellung könne sich der Landkreis nicht über das Veto aus Bitterfeld-Wolfen zur Asylunterkunft hinwegsetzen.
Klar ist aber auch, dass hiesige Behörden bei der Flüchtlingsunterbringung keinen Handlungsdruck mehr haben. Die Zuwanderungszahlen sind seit dem Frühjahr spürbar gesunken.
Hoteleigentümer prüft weitere Schritte
Ob der Rückzieher des Landkreises finanzielle Konsequenzen für ihn hat, wird sich zeigen. Der Rechtsbeistand der Hotel-Eigentümer geht davon aus, dass die Veränderungssperre aus dem Wolfener Rathaus unrechtmäßig ist. Damit attackiert er die Entscheidungsgrundlage des Landkreises.
Nach Angaben eines Objektverantwortlichen werden jetzt weitere Schritte geprüft. Bereits Ende August reichte eine Anwältin Klage gegen die Stadt Bitterfeld-Wolfen ein – wegen der Veränderungssperre. Den Hotel-Eigentümern geht es laut eigenen Angaben nicht darum, die Asylunterkunft durchzusetzen. Vielmehr müsse geklärt werden, wie bereits getätigte Investition – beispielsweise für hohe Brandschutzauflagen – ersetzt werden.
Außerdem stünden Umsatzausfälle zu Buche. Die Hotel-Eigentümer warteten seit Februar auf die Landkreis-Entscheidung. (mz)