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Landkreis Anhalt-Bitterfeld setzt sich durch Ferienhäuser mit Blick auf die Goitzsche: Verwaltungsgericht Halle untersagt Ehepaar das Dauerwohnen

Das Verwaltungsgericht Halle hat das Begehren eines Ehepaars zurückgewiesen, das gegen Entscheidung des Landkreises geklagt hatte. Dieser hatte das Dauerwohnen in einer Ferienwohnung untersagt. Wie das Gericht argumentiert. Was das nun für andere Betroffene bedeuten könnte.

Von Robert Martin und Ulf Rostalsky 18.01.2025, 09:00
Die Schlossterrassen in Pouch sind für Ferienwohnungen gedacht. Hier wohnen aber auch Familien dauerhaft.
Die Schlossterrassen in Pouch sind für Ferienwohnungen gedacht. Hier wohnen aber auch Familien dauerhaft. Foto: Steffen Schellhorn

Pouch/MZ. - Wohnen am Wasser ist beliebt. Auch und gerade an der Goitzsche, wo in Pouch und Mühlbeck gleich Dutzende Häuser entstanden. Nur gibt es ein Problem: Sie liegen fast allesamt in Sondernutzungsgebieten. Laut Flächennutzungs- und dem jeweiligen Bebauungsplan sind sie ausschließlich als Ferienwohnobjekte zugelassen. Im Klartext: Dauerwohnen ist Tabu, möglich ist allerdings die ganzjährige Nutzung durch einen wechselnden Personenkreis.