Bitterfeld-Wolfen Bitterfeld-Wolfen: Obdachlose finden nur noch in Bitterfeld Unterkunft
Bitterfeld-Wolfen/MZ/lga. - Allerdings gab es vor der Abstimmung Unklarheiten zu den Begrifflichkeiten.
Eine städtische Notunterkunft ist eine Einrichtung über längere Zeit für Menschen, die plötzlich wohnungslos werden, weil sie beispielsweise ihre Miete nicht zahlen, hoch verschuldet sind. "Überwiegend sind Frauen, ältere und kranke Personen Bewohner dieser Unterkünfte", erklärt Ordnungsamtsleiter Veit Böttcher. Die Häuser gehören zu den freiwilligen Aufgaben der Stadt. Insgesamt gibt es derzeit drei in Bitterfeld-Wolfen - außer dem in der Jeßnitzer noch jeweils eins in der Dessauer Straße und der Puschkinstraße. Sie sollen perspektivisch alle geschlossen werden. "In kaum einer Kommun gibt es solche Unterkünfte, weil das Fachbetreuung erfordert. Das können wir nicht realisieren", sagte Oberbürgermeisterin Petra Wust (parteilos) in der Sitzung. Durch die Schließung will die Stadt Geld sparen.
Im Unterschied dazu stehen die Obdachlosenunterkünfte. Hier finden Obdachlose ein Quartier für die Nacht. Diese Einrichtungen sind eine Pflichtaufgabe für die Kommune. In der Jeßnitzer Straße wurde das Haus als gemischte Unterkunft genutzt - für Obdachlose und diejenigen, die plötzlich wohnungslos wurden. Ein reines Obdachlosenasyl existiert derzeit in Wolfen-Nord am Ring der Bauarbeiter. "Weil es nun in Bitterfeld eine Unterkunft nur für diese Personen gibt, wird jene in Wolfen-Nord geschlossen. Es gab dort dieses Jahr auch nur eine Übernachtung", so Böttcher. In dem Objekt in der Jeßnitzer Straße wurden von Januar bis Ende September 560 Übernachtungen gezählt. Insgesamt soll die Bettenkapazität von sechs auf 14 erhöht werden. 420 Übernachtungsmöglichkeiten sollen im Monat für Obdachlose geschaffen werden.
Während der Ratssitzung war André Krillwitz (Pro Wolfen) und Günter Herder (Die Linke) allerdings nicht klar, warum die Jeßnitzer Straße nicht geschlossen wird. Sie sei schließlich das teuerste Objekt. "Aber die Unterkunft wird dort nachgefragt, wo es auch andere Leistungen gibt", erklärt Böttcher auf MZ-Nachfrage. "In dem Haus ist die Tafel untergebracht. Das ist ein fester Anlaufpunkt und so ergibt es einen Synergieeffekt."
Mit der Schließung und Umnutzung ändern sich auch die Notunterkunfts-Gebühren - 4,97 Euro je Person und Tag sollen künftig anfallen. Doch die zugrunde gelegten Zahlen seien falsch, rechnete Herder den Räten vor. Deshalb wurde der Beschluss über die Gebühren zurück in die Ausschüsse verwiesen.