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Beschluss zur Bestandssicherheit Beschluss zur Bestandssicherheit: Entscheidung in der Gemeinde Muldestausee sorgt für Aufsehen

Von Ulf Rostalksy 21.10.2014, 13:13
Laut Beschluss ist auch die Kita in Gossa in die Liste mit Bestandssicherung aufgenommen.
Laut Beschluss ist auch die Kita in Gossa in die Liste mit Bestandssicherung aufgenommen. Kehrer Lizenz

Pouch - Die Gemeinde Muldestausee dürfte angesichts des heftig diskutierten und vor Gericht ausgefochtenen Endes der Grundschule in Pouch mit einem neuen Beschluss für Aufsehen sorgen. Mehrheitlich votierten die Mitglieder des Gemeinderates für die Bestandssicherheit kommunaler Schulen und Kindertagesstätten. Die Rede ist von einem Zeitraum von 15 Jahren. Der Teufel steckt allerdings im Detail.

Stark III ist das Landesprogramm, mit dem die energetische Sanierung der Schulen und Kindergärten in Sachsen-Anhalt gefördert wird. Unterstützt wird gleichzeitig die Modernisierung vorhandener Informationstechnik. Mit einer Aufnahme in das Programm werden den beteiligten Einrichtungen bis zu 60 Prozent Förderung der Nettobaukosten in Aussicht gestellt. Finanziert wird das Programm aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) sowie aus Mitteln des Landes Sachsen-Anhalt. (ur)

Der Beschluss wird zur Absichtserklärung. Denn der Bestandsschutz soll abhängig sein vom Antrag auf Fördermittel aus dem Stark III-Programm, mit dem das Land vor allen Dingen die energetische Sanierung kommunaler Einrichtungen unterstützt. Einen Antrag auf Fördergeld hat die Gemeinde Muldestausee bisher allerdings weder für die im Beschlusstext ausdrücklich genannten Grundschulen in Friedersdorf und Gossa noch die Kindertagesstätten in Pouch, Friedersdorf, Mühlbeck und Gossa gestellt. Dass die Gemeinde Muldestausee schon jetzt konkrete Kitas und Schulen ins Spiel bringt, erstaunt. Immerhin kenne man im Amt nach Aussagen des Vize-Bürgermeisters Lutz Schneider nicht einmal die genauen Förderrichtlinien.

Wohl auch deshalb wäre mit einer konkreten Antragstellung nicht vor dem zweiten Quartal des nächsten Jahres zu rechnen. Schneider selbst findet das Verfahren ebenfalls erstaunlich, verweist aber auf entsprechende Nachrichten aus Magdeburg. Dort würde im Zusammenhang mit der Haushaltsplanung auf einen möglichst genauen Sanierungs- und Fördergeldbedarf gesetzt. Deshalb hätte die Verwaltung die Einrichtungen in Friedersdorf, Mühlbeck, Gossa und Pouch auch genannt. Ob es am Ende genau die Schulen und Kitas sind, die saniert werden, ist offen und muss vom Rat später mit separaten Beschlüssen entschieden werden. Fließt Fördergeld, müssen die betroffenen Einrichtungen nicht nur 15 Jahre bestehen bleiben. Die Kommune muss außerdem eine Auslastung von mindestens 75 Prozent in jeder von ihnen sicherstellen.

„Was machen wir jetzt?“

„Was machen wir jetzt?“, fragt Schwemsals Ortsbürgermeister Gottfried Weihe. „Wenn die Zahlen in der betroffenen Einrichtung nicht erreicht werden, müssen wir Kinder woanders wegnehmen und dorthin bringen“, stellt Weihe fest. Das sieht die Verwaltung nicht anders. Die vom Land geforderte Auslastung „ist nötigenfalls durch Schließung einer anderen kommunalen Einrichtung sicherzustellen“. So steht es im Text. Auch das haben die Gemeinderäte mehrheitlich beschieden. „Wir werden noch genau klären müssen, ob und für welche Einrichtung wir Fördergeld in Anspruch nehmen“, sagt Vize-Bürgermeister Lutz Schneider. Denn auch eine mögliche zweite Variante hat es in sich. Nimmt die Kommune Fördergeld in Anspruch, erreicht die geforderte Auslastung nicht und reagiert nicht mit neuen Strukturen und möglichen Schließungen, muss sie die Förderung zurückzahlen. Im Falle des Stark III-Programms wären das nach derzeitigem Stand immerhin 60 Prozent der Nettobaukosten.