Arbeitsamt Arbeitsamt: Viele Fragen sofort geklärt
Bitterfeld/MZ. - Das Telefon stand nicht still. Kaum hatte Bärbel Wohmann den Hörer aufgelegt, klingelte es erneut. Die Chefin des Bitterfelder Arbeitsamtes und ihre Kollegen Frank Jirschik und Percy Baldamus standen am Montagabend von 17 bis nach 19 Uhr Rede und Antwort am MZ-Lesertelefon spezial, das diesmal zu Fragen rund um dieses Amt geschaltet war.
Bei dem enormen Andrang mussten die Anrufer teilweise viel Geduld aufbringen, ehe sie endlich eine freie Leitung hatten. Dennoch waren die Gespräche auf beiden Seiten der Strippe bis zum Ende von Höflichkeit und Sachlichkeit geprägt. Viele Leserinnen und Leser schickten ihrer Frage einen Dank darüber voraus, dass der Abend thematisiert war.
Den größten Teil der Fragen konnten die Arbeitsamts-Chefin und ihre Kollegen sofort beantworten. Beispielsweise jene nach dem zulässigen Vermögen, um trotzdem Anspruch auf Arbeitslosenhilfe zu haben. Im Januar diesen Jahres trat dazu eine wesentliche Veränderung in Kraft. "Ein Arbeitsloser darf pro eigenes Lebensjahr 520 Euro als Ersparnisse besitzen", so Bärbel Wohmann. "Entweder auf dem Konto, in bar oder fest angelegt - beispielsweise als Rentenversicherung, als Fonds oder Bausparvertrag." Das Gleiche gilt für den Ehe- oder Lebenspartner.
Allerdings, so wies sie hin, müssen für den Anspruch auf Arbeitslosenhilfe auch alle anderen Bedingungen erfüllt sein. Der Arbeitslose muss beim Arbeitsamt gemeldet sein, muss im vergangenen Jahr mindestens einen Tag Arbeitslosengeld bezogen haben und muss bedürftig sein. Das ist individuell abhängig von seinem Einkommen und dem seines Partners. Arbeitslosenhilfe wird zeitlich unbegrenzt gezahlt, muss allerdings jährlich neu beantragt und geprüft werden.
Anders ist das beim Arbeitslosengeld. "Wie lange wird es höchstens gezahlt?" wollte eine Leserin wissen. "Das ist abhängig vom Alter des Betroffenen und wie lange er gearbeitet hat", so die Antwort. Bei einer Volltagsbeschäftigung besteht der Anspruch zwischen 28 und 32 Monaten. Durch die Wiederaufnahme einer Beschäftigung über mindestens zwölf Monate, auch Arbeitsbeschaffungsmaßnahme (ABM), wird ein neuer Anspruch erarbeitet. Arbeitslosengeld ist im Gegensatz zur -hilfe nicht vermögensabhängig.
Einige gestellte Fragen müssen im Nachhinein individuell geklärt werden, weil dazu die Einsicht der Akte notwendig ist. So fragte ein 58-jähriger Rehabilitant, ob er bei seinem Gesundheitszustand überhaupt noch Aussicht auf Beschäftigung habe. Ein weiterer Leser äußerte seinen Unmut darüber, dass eine ABM-Stelle bewusst vier Wochen lang für eine bestimmte Person frei gehalten worden sei. Ein gelernter Fliesenleger, der sich nach dem Zivildienst auf Anraten des Arbeitsamtes um eine Bildungsstätte für eine Umschulung bemüht habe, bekomme jetzt den nötigen Förderschein nicht.
Zu diesen und weiteren Problemen vereinbarten Bärbel Wohmann und ihre Mitarbeiter persönliche oder telefonische Gesprächstermine. Auf andere, allgemein bewegende Fragen gehen wir in den gesonderten Beiträgen auf dieser Seite ein.
(Mehr dazu in der Bitterfelder MZ vom Mittwoch, 24.04.2002)