Abwasserzweckverband «Südfläming» Abwasserzweckverband «Südfläming»: Keine Umlage für Gemeinden
Mühlanger/MZ. - Der Abwasserzweckverband Südfläming will in diesem Jahr keine Umlagen von seinen Mitgliedsgemeinden erheben. Das hat die Verbandsversammlung am Mittwoch Abend beschlossen. Sollte die Kommunalaufsicht dem widersprechen, werden die Umlagen zinslos bis zur Vorlage eines Nachtragshaushaltes gestundet. "Die Arbeit der letzten acht Monate hat sich gelohnt", meinte AZV-Vorsitzender Steffen Leidecker bei der Vorlage des Wirtschaftsplans 2004. Der weist sogar einen leichten Gewinn aus und von Liquiditätsschwierigkeiten kann keine Rede sein. Über eine Million Euro hat der Verband flüssig. Von daher wäre eine Umlage unnötig. Selbst eine Genehmigung durch die
Kommunalaufsicht wäre nicht notwendig. Denn zum dritten Mal in Folge kommt der AZV ohne Kreditaufnahme aus. Im Gegenteil: Der Kassenkredit soll um 100 000 Euro verringert werden.
Das einzige Problem sind noch alte Schulden. Die will Leidecker bis zum 1. Nachtrag "entrümpeln". Und es bleiben die Schwierigkeiten mit der Abwasserabgabe - weshalb sie aus dem Plan genommen worden ist. Da sei jetzt der Gesetzgeber gefragt, nicht der AZV, hieß es am Mittwoch Abend.
Neu geordnet worden sind auch die Satzungen des AZV. Um "den Rügen bestimmter Leute aus dem Weg zu gehen" (Leidecker) ist die Ladungsfrist für Versammlungen auf eine Woche reduziert worden. "Wir sind ein Wirtschaftsunternehmen und da müssen auch schnelle Entscheidungen getroffen werden", meint Leidecker. Zehn Verbandsmitglieder denken ebenso, eines enthielt sich der Stimme.
Dafür sollen die Einleiter von stark verschmutztem Abwasser höheren Gebühren nicht mehr ausweichen können. Liegen die Abwasserwerte über einem bestimmten Grenzwert, sind in Zukunft zusätzlich zu den 3,66 Euro Gebühr 5,68 Euro Zuschlag pro Kubikmeter fällig. "Das soll ein Anreiz sein, mehr zu machen", argumentiert Projektsteuerer Dietrich Ebering.
Betroffen ist zunächst vor allem die Likörfabrik in Zahna. Bislang war lediglich die Verhängung eines Bußgeldes möglich, nun soll auch über die Gebühr bezahlt werden. Ebering kündigte Stichproben im Kanalnetz an. Wird der Einleiter von übermäßig verschmutztem Abwasser ermittelt, muss er 14 Tage lang den Zuschlag bezahlen und hat Zeit, die Werte wieder unter die Grenze zu drücken.