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34-Jähriger betrügt Jobcenter 34-Jähriger betrügt Jobcenter: Auszüge manipuliert - Bewährung für Ex-Holzweißiger

Von Andreas Behling 09.01.2018, 12:55
Richterhammer
Richterhammer imago/symbol

DESSAU/HOLZWEISSIG - Der Mann im grauen Kapuzenshirt zeigte Reue. „Ich habe Scheiße gebaut. Da waren Dummheit und Faulheit im Spiel“, erklärte er vor der 7. Strafkammer des Landgerichts Dessau-Roßlau.

Dort musste sich der 34 Jahre alte Familienvater, der inzwischen von Holzweißig nach Krostitz (Sachsen) gezogen war, wegen Betrugs und Urkundenfälschung verantworten. Die Straftaten gingen zulasten des Jobcenters Anhalt-Bitterfeld.

Angeklagter erscheint ohne Verteidiger vor dem Landgericht Dessau-Roßlau

Diesem hatte der Angeklagte, der ohne Verteidiger zur Verhandlung erschienen war, Einkünfte aus den Verkäufen auf einer Internet-Plattform verschwiegen.

Der Vermögenszuwachs hätte die Auszahlungen durch das Jobcenter geschmälert. So erzielte der gebürtige Dessauer Einnahmen von 1 118, 1 205, 1 135 und 1 195 Euro.

Jobcenter betrogen: Angeklagter manipulierte Kontoauszüge

Zudem manipulierte er Kopien von Kontoauszügen, die er beim Jobcenter einzureichen hatte: Meist entfernte er eine Null vom tatsächlich eingegangenen Betrag. Das passierte bereits 2014. Da wohnte der Mann in Anhalt-Bitterfeld.

Das zuständige Amtsgericht Bitterfeld-Wolfen verhängte für die Taten im Juli 2017 eine siebenmonatige Bewährungsstrafe. Außerdem muss der Mann die Auflage von 100 Arbeitsstunden erfüllen.

Jobcenter betrogen: Angeklagter verzichtet auf Berufung

Andreas van Herck, Vorsitzender der Dessauer Berufungskammer, hatte keinen Grund, an der Entscheidung zu rütteln: Der Angeklagte verzichtete auf seine Berufung. Der Richter hatte ihm vor Augen geführt, dass er, wenn er die Auflage erfülle, keine Sorgen haben müsse, ins Gefängnis zu wandern.

Zudem handele es sich um eine Gesamtstrafe. Frühere Geldstrafen, die einbezogen wurden, seien somit hinfällig.

Urteil Bewährungsstrafe: Angeklagter wirkt erleichtert

„Das habe ich nicht gewusst“, gab der 34-Jährige zu. Er wirkte erleichtert, noch einigermaßen glimpflich davongekommen zu sein. Denn ein unbeschriebenes Blatt vor den Schranken der Justitia war er nicht.

So hatte der ehemalige Holzweißiger in der Vergangenheit 1 250 Euro für im Internet angebotene Rohbernsteine kassiert, die er nicht besaß.

Anderer Fall: Angeklagter prellt Betreiber eines Reiterhofes um die Zeche

Außerdem prellte er in Bayern den Betreiber eines Reiterhofs um knapp 1 140 Euro, indem er einfach abreiste, ohne die Kosten für Übernachtungen und Reitstunden zu entrichten.

„Sie können froh sein, dass die Geschichte mit dem Jobcenter länger zurückliegt. Das hat die Vorinstanz genau so einkalkuliert wie Ihr Geständnis“, fand der Richter.

Angeklagter gesundheitlich angeschlagen

„Es ist bestimmt menschlich verständlich, seinen Kindern mal etwas Schönes kaufen zu wollen. Aber da Sie Leistungen vom Jobcenter erhalten, sind Sie ein gläserner Mensch. Das geht vielen Menschen so. Und die begehen deswegen keine Straftaten.“

Im Übrigen werde es so sein, dass für die Arbeitsauflage der gesundheitliche Zustand Berücksichtigung findet. Der Krostitzer hatte angegeben, unter einer schweren Arthrose zu leiden. (mz)