Aus dem Amtsgericht Bernburg Verfahren eingestellt, weil die Beweislage für Verurteilung zu dürftig ist
Strafrichter stellt das Verfahren ein.
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Bernburg/MZ/CRO. - Vor lauter Tattoos im Gesicht konnte man kaum die Nasenspitze des Angeklagten erkennen. Der 31-jährige gebürtige Bernburger landete wegen des Vorwurfs der Sachbeschädigung auf der Anklagebank. Er soll am 6. Dezember 2013 nach einem Streit mit der Nachbarin deren Wohnungstür eingetreten und damit einen Schaden in Höhe von 1.075,51 Euro verursacht haben. Gegen den Strafbefehl hatte der geschiedene Familienvater jedoch Einspruch eingelegt.