Unterbringung von Flüchtlingen Unterbringung in Bernburg: Platzmangel im Heim für Obdachlose

Bernburg - In Bernburg könnten die Plätze im Obdachlosenheim langsam eng werden. Damit rechnet Sozialdezernent Paul Koller und hat seine Annahme auch bereits beim Stadtrat kundgetan.
Demnach könnten in den nächsten Monaten immer mehr Flüchtlinge in der Einrichtung an der Auguststraße Zuflucht suchen wollen.
Das habe laut Koller gleich zwei Gründe.
Nach Hausverbot in der Auguststraße gemeldet
Zum einen seien es Asylsuchende, denen in einer Gemeinschaftsunterkunft wegen nicht eingehaltener Regeln Hausverbot erteilt wurde. Bereits vier Flüchtlinge hätten das Bernburger Obdachlosenheim in der Auguststraße deshalb schon aufgesucht. Der letzte Flüchtling ist vor zwei Wochen aus dem Obdachlosenheim ausgezogen.
Zum anderen rechnet Koller noch aus einem ganz andern Grund mit deutlich steigenden Zahlen. Und zwar durch Asylsuchende, deren Antrag auf Asyl genehmigt wurde, die aber bisher keine Wohnung gefunden haben.
Denn sobald über den Antrag entschieden wurde, könnten sie nicht länger in einer Gemeinschaftsunterkunft wohnen bleiben.
Dann bleibt die Frage: Wohin mit Ihnen?
Die Kapazität in Bernburgs Obdachlosenheim ist begrenzt. Derzeit ist Platz für 26 Personen, 14 Betten sind momentan belegt - die Zahl schwankt täglich.
Erschwerend kommt hinzu, dass sich bei manchem Bewohner schon jetzt Probleme mit der Übernahme der Übernachtungskosten abzeichnen, die sich weiter verschärfen könnten, so Margot Hayek-Hoffmann, Leiterin des Sozialzentrums.
Denn sobald sich die ALG-II-Empfänger, das seien die große Mehrheit, nicht an Termine und Auflagen vom Jobcenter halten, können ihre Bezüge bis zu 100 Prozent gestrichen werden. So bleibt auch das Obdachlosenheim auf den Kosten sitzen - immerhin 13 Euro pro Person und Nacht.
„Es ist derzeit noch nicht kritisch, ich möchte aber nur darauf hinweisen, was in den kommenden Monaten auf uns zukommen kann“, macht Koller auf ein mögliches Problem aufmerksam.
Landkreis sieht das Problem gelassen
Beim Salzlandkreis sieht man unterdessen gelassen in die Zukunft. Dort sei man für alle Eventualitäten gewappnet. So würden Flüchtlinge, denen in einer Einrichtung Hausverbot erteilt wurde, in anderen Unterkünften untergebracht.
„Es muss kein Flüchtling, egal ob mit Bleiberecht oder ohne, im Salzlandkreis auf der Straße oder im Obdachlosenheim leben“, sagt Reingard Stephan, die zuständige Fachbereichsleiterin für Gesundheit, Ordnung und Sicherheit.
Auch die Befürchtung, die Flüchtlinge müssten nach der Genehmigung ihres Asylantrages die Gemeinschaftsunterkunft verlassen, sei unbegründet.
Aufenthalt in Gemeinschaftsunterkunft kann auch verlängert werden
Da vor allem Einraumwohnungen für die alleinstehenden Flüchtlinge fehlten, habe sich der Salzlandkreis dazu entschieden, den Aufenthalt in den Gemeinschaftsunterkünften wenn nötig auch zu verlängern.
Mittelfristig gibt es allerdings eine ganz andere Lösung. So wird nach Angaben der Kreisverwaltung derzeit ein Objekt am Burgwall in Schönebeck gebaut. Dort entstehen Wohnungen für etwa 100 Einzelpersonen mit Bleiberecht. Fertigstellungstermin ist zum Jahresende geplant. (mz)