Seniorin auf Klinik-Station erwürgt Tod einer Seniorin in Salus-Klinik Bernburg: 21-Jährige wird wegen Schuldunfähigkeit in Psychiatrie untergebracht

Magdeburg/Bernburg - Im Fall des Totschlags gegen eine 91-jährige Seniorin am 14. August 2018 in der Salus-Klinik in Bernburg hat das Landgericht Magdeburg am Donnerstag ein Urteil gefällt. Die 21-jährige Angeklagte wird nach Paragraf 63 des Strafgesetzbuches auf unbestimmte Zeit in einer psychiatrischen Klinik untergebracht.
Damit folgte die Vorsitzende Richterin dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Vorsitzende Richterin berief sich bei der Begründung des Urteils in erster Linie auf das Gutachten des Sachverständigen, eines Arztes für Psychiatrie, der die Beschuldigte eingehend am 30. Oktober und am 2. November 2018 im Landeskrankenhaus Uchtspringe untersucht hatte.
„Von der Angeklagten geht Gefahr aus“
„Von der Angeklagten geht die Gefahr von weiteren schweren Straftaten aus, sofern die Erkrankung unbehandelt bleibt. Deswegen kann der Verzicht auf den Maßregelvollzug nicht gewagt und die Unterbringung in der psychiatrischen Klinik auch nicht zur Bewährung ausgesetzt werden“, begründete die Vorsitzende Richterin ihr Urteil.
Sie betonte aber auch, dass die Angeklagte aufgrund der diagnostizierten schweren Persönlichkeitsstörung zum Tatzeitpunkt nicht steuerungsfähig und deswegen auch schuldunfähig gewesen sei.
Junge Frau war laut Gericht bei der Tat schuldunfähig
Zuvor hatten sowohl die Staatsanwältin, der Nebenkläger als auch die Verteidigung in ihren Plädoyers die Missstände im Gesundheitswesen angeprangert und der Ameos- und der Salus-Klinik eine Mitschuld an dem tragischen Tod der Rentnerin gegeben.
„Ich habe keinerlei medizinische Kompetenz, aber dieser Vorfall wirft schon ein ganz besonderes Licht auf unser Gesundheitswesen. Ein Arzt ist in seinem Dienst für mehr als 200 Patienten verantwortlich. Das ist aus meiner Sicht sehr bedenklich“, so die Staatsanwältin, die jedoch einen Punkt auch ganz klar ansprach.
„Aggressivität der Beschuldigten war dem Personal bekannt”
„Die Aggressivität der Beschuldigten war dem Personal bekannt. Trotzdem hat es die hochbetagte alte Dame mit der Angeklagten auf ein Zimmer gelegt, weil der zweite zur Verfügung stehende Raum für eventuelle Zugänge frei gehalten werden sollte.“
Sie habe den Eindruck, dass es nur noch um das Geld und nicht um die bestmögliche Betreuung der Patienten gehe, sagte die Juristin. (mz)