Strafen bei Tierquälerei Strafen bei Tierquälerei: Bis zu drei Jahre Haft
Das Quälen oder Töten von Tieren ist nach deutschem Gesetz eine Straftat. Im Paragraf 17 des Tierschutzgesetzes heißt es dazu: „Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder einem Wirbeltier aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt.“ Handelt es sich dabei um ein fremdes Tier, so kann die Tat außerdem laut Paragraf 303 des Strafgesetzbuches als Sachbeschädigung strafbar sein.
In den vergangenen Jahren hatten in Bernburg immer wieder Fälle von Tierquälerei für Entsetzen gesorgt. Im August 2008 spießten unbekannte Sadisten in einem Garten an der Karlstraße eine Katze der Länge nach auf eine Eisenstange und töteten sie so qualvoll. Im Juni 2006 war am Salzweg in Bernburg eine Katze tot aufgefunden worden - mit einem 43 Zentimeter langen Pfeil aus einer Armbrust durchbohrt. Im November 1999 waren Täter nachts in den Tiergarten eingedrungen und hatten unter anderem Meerschweinchen sowie Zwergkaninchen grausam zu Tode gequält. Bereits ein Jahr zuvor waren drei Jugendliche zwischen 12 und 14 Jahren in den Tiergarten eingebrochen und hatten ein Meerschweinchen und einen Waschbär umgebracht. Sie konnten gefasst werden.
(tad)