Steuerangleichung ab 2016 Steuerangleichung ab 2016: Einheitliche Hundesteuersatzung in Nienburg

Nienburg - Es waren nur noch ein paar formale Änderungen, über die Nienburger Stadträte kürzlich befunden und damit auch den Weg für die neue Hundesteuersatzung endgültig frei gemacht haben. Beschlossen bereits Ende März dieses Jahres, tritt sie nun am 1. Januar 2016 in Kraft.
Einheitliche Hundesteuersätze ab 2016
Anders als bisher (siehe „Hundesteuersätze der Stadt Nienburg (Saale)“) gelten dann in allen Ortsteilen einheitliche Hundesteuersätze. Für die Hundehalter aus Neugattersleben, Gerbitz, Wedlitz, Latdorf und Pobzig bedeutet das aber auch, dass sie künftig tiefer in die Tasche greifen müssen: So werden für den ersten Hund schon bald 35 statt wie bisher 26 Euro fällig. Ursprünglich waren von Seiten der Verwaltung sogar 50 Euro angedacht. Woraufhin eine heftige Debatte um die Zumutbarkeit entbrannt war, verbunden mit dem Wunsch einer „moderaten Angleichung“. Zumindest für das erste Tier. Der Haupt- und Finanzausschuss brachte damals als Kompromissvorschlag die 35 Euro ins Spiel - und der Stadtrat folgte dieser Empfehlung.
Gefährliche Hunderassen um Vielfaches teurer
Auch was weitere Hunde angeht, wird es für die Bewohner der Ortsteile teurer. Für den zweiten sollen die Halter 60 Euro und jeden weiteren 90 Euro zahlen. Es sei denn, es handelt sich um gefährliche Hunde. Dann beträgt der Steuersatz ein Vielfaches davon: für den ersten 440 und jeden weiteren 740. Das bezieht sich laut Satzung auf American Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Mastino Napoletanos, Mastino Expanols, Fila Brasileiros, Bordeaux Doggen, Dogo Argentinos, Tosa Inus, Shar-Peis und Miniature Bullterrier, deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden sowie Hunde, die aufgrund von Auffälligkeiten als gefährlich eingestuft wurden.
Im Gegensatz zu den Hundehaltern in den Ortsteilen, dürfte die neue Satzung die Nienburger kaum jucken. Sie müssen ab kommendem Jahr sogar ein bisschen weniger zahlen als bisher.
Auch andernorts gibt es Steuererhöhungen
Und in den anderen Städten, wie sieht es da in puncto Hundesteuer aus? Wie in Könnern gibt es auch in Alsleben eine Staffelung. Für den ersten Hund müssen Halter 45 Euro, für den zweiten 90 Euro und für den dritten und jeden weiteren 120 Euro an Steuern bezahlen. Für jeden gefährlichen Hund werden 550 Euro fällig. Währenddessen differenzieren die Städte Bernburg und Könnern nicht mehr zwischen einem und mehreren Hunden. Bernburg nimmt seit diesem Jahr 60 Euro pro Hund. Das entsprach im Vergleich zum Vorjahr einem Anstieg von 18 Euro für jeden Halter. Auch in Könnern wurde die Staffelung zu Beginn des Jahres zugunsten eines einheitlichen Steuersatzes abgeschafft. Da die Tiere oftmals auf unterschiedliche Personen im Haushalt zugelassen waren, gestaltete es sich schwierig, zu ermitteln, was nun Erst-, Zweit- oder Dritthund ist. 36 Euro gilt es seit der Vereinheitlichung zu berappen - statt wie noch zuvor 25, 50 und 100 Euro. (mz)