1. MZ.de
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Bernburg
  6. >
  7. Staßfurts Bürgermeisterwahl trotz Widersprüche gültig

Staßfurts Bürgermeisterwahl trotz Widersprüche gültig

Von Daniel Wrüske 02.06.2008, 17:40

Staßfurt/MZ. - René Zok kann im Juli die Geschäfte von Amtsinhaber Martin Kriesel übernehmen.

Zwei Widersprüche

Wie Gbur mitteilte, gingen bei ihm zwei Widersprüche gegen die Gültigkeit der Wahl ein, die im Kern eine Ungleichbehandlung der Kandidaten seitens der Stadt und die Beeinflussung der Wahl durch Bürgermeister Martin Kriesel zum Inhalt haben. Damit, so die Einreicher der Anzeigen, habe man in vielen Punkten gegen das Kommunalwahlgesetz des Landes Sachsen-Anhalt verstoßen.

Die Basisorganisation der Partei Die Linke erstattete noch im März eine Wahlbehinderungs- und Wahlbeeinträchtigungsanzeige. Ihrer Meinung nach sei die Wahl unzulässig beeinflusst worden, weil der parteilosen Kandidatin der Linken, Bianca Görke, die Nutzung von kommunalen Räumen verboten worden war. Eine Ungleichbehandlung gegenüber anderen Kandidaten liege vor. Bianca Görke selbst hatte sich später dem Wortlaut der Anzeige angeschlossen.

Die Kandidaten zur Bürgermeisterwahl Eric Maindok, Jürgen Rudolf Pecher, Corinthus Schobes, Christel Stenner und Hartmut Wiest haben beim Stadtwahlleiter einen gemeinsamen Wahleinspruch eingelegt, der am 1. April schriftlich vorlag. Sie rügen die unzulässige Beeinflussung des Wahlergebnisses durch Martin Kriesel, der als Bürgermeister seiner Neutralitätspflicht nicht nachgekommen sei. So habe er, zur Wahlzeit noch Mitglied der CDU, mit Klaus Stops öffentlich einen eigenen Kandidaten gegen den CDU-Nominierten Eric Maindok protegiert. Kriesel habe daneben nicht auf die Stadtwerke eingewirkt, weil René Zok "die komplette Kommunikationsinfrastruktur der Stadtwerke während der Arbeitszeit für den privaten Wahlkampf nutzen konnte" sowie Zugang zu Kontaktdaten von Vertragspartnern der Stadtwerke hatte, um diese für die Unterstützung seiner Kandidatur zu gewinnen.

Keine Wahlwerbung

Im Rahmen der Stadtratssitzung stellte Johannes Gbur die Einsprüche umfangreich vor und reagierte darauf. Der Stadtwahlleiter wertete alle Einsprüche als zulässig, aber unbegründet. Wie vor jeder Wahl habe Bürgermeister Martin Kriesel die Angestellten der Stadt Staßfurt per Hausmitteilung darauf hingewiesen, dass Wahlwerbung und Wahlveranstaltungen in den Verwaltungsgebäuden und Dienststellen der Stadt nicht erlaubt seien. Gbur: "Damit entspricht der Bürgermeister dem Neutralitätsgebot, in dem festgelegt ist, dass in Gebäuden, in denen reine Verwaltungsarbeit geleistet wird, keine Werbung stattfindet." Für die anderen Einrichtungen, Kitas und Schulen, gelte, dass man sich anmelden müsse. Kriesel hatte im Vorfeld immer wieder betont, mit der Anweisung dem Missbrauch durch Dritte vorzubeugen.

Gbur wies darauf hin, dass die Stadtwerke Staßfurt eine juristisch eigenständige GmbH sei. Die Organisations- und Personalhoheit des Unternehmens obliege nicht dem Bürgermeister, sondern der GmbH selbst. So sei es Bürgermeister Kriesel auch nicht möglich, arbeitsrechtliche Weisungen zu erteilen.

René Zok erklärte, dass es bereits mit der Bekanntgabe seiner Kandidatur im Januar eine Vereinbarung mit den Stadtwerken gab, die Trennung von Dienst- und Wahlkampfzeit regelt. "Alle Daten unterliegen dem Datenschutz. Ich habe sie nicht genutzt, sondern die Ansprechpartner vor meinen Wahlkampfterminen im Internet oder im Telefonbuch ausfindig gemacht." Eine entsprechende Erklärung, so Zok, liege dem Stadtwahlleiter vor und sei in die komplette Begründung für den Stadtrat eingearbeitet worden. "Es sind keine Wahlfehler ersichtlich, durch die schwerwiegend gegen die Freiheit oder die Gleichheit der Wahl verstoßen wurde, die für den Ausgang der Wahl erheblich waren und die wegen des Gewichtes die Wiederholung der Wahl rechtfertigen würden", so die Begründung des Stadtwahlleiters für die Zurückweisung der Einwendungen.

Vorläufige Berufung ?

Die Staßfurter Linken wollen nun von einer Klage Abstand nehmen, erklärte Basisgruppen-Chef Ralf-Peter Schmid. Hartmut Wiest dagegen kündigte an, an seiner Wahlprüfungsbeschwerde beim Landesverwaltungsgericht festhalten zu wollen. "Die vorgebrachten Argumente stimmen größtenteils nicht", ist Wiest auch nach der Stadtratssitzung überzeugt.

Reicht Wiest seine Klage fristgerecht beim Gericht ein, hat das Auswirkungen auf die Berufung René Zoks. Der Bürgermeister wird dann nicht für seine siebenjährige Amtszeit vereidigt, sondern vorläufig vom Stadtrat für die Zeit von zwei Jahren bestellt. In dieser Zeit wird das Urteil des Gerichtes abgewartet. Erst dann kann Zok das Amt komplett übernehmen.