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Sammellisten in Gastronomie unzulässig Sammellisten in Gastronomie unzulässig: Wenn der Gast auf einmal "Schneewittchen" heißt

Von Torsten Adam 16.06.2020, 05:56
Julia Weber, Mitarbeiterin der „Sonderbar“, verteilt die Dehoga-Registrierungsformulare einzeln an jedem Tisch. Mit dieser Vorgehensweise ist der Datenschutz im Restaurant gegeben.
Julia Weber, Mitarbeiterin der „Sonderbar“, verteilt die Dehoga-Registrierungsformulare einzeln an jedem Tisch. Mit dieser Vorgehensweise ist der Datenschutz im Restaurant gegeben. Engelbert Pülicher

Bernburg - Es ist der bisher wohl krasseste bekanntgewordene Verstoß gegen den Datenschutz während der Corona-Pandemie: Im nordrhein-westfälischen Essen missbrauchte ein Kellner die hinterlegten Daten einer jungen Frau, um über den Nachrichtendienst Whatsapp Kontakt zu ihr aufzunehmen. Während Gaststätten-Personal zwangsläufig aufgrund der geltenden Corona-Bestimmungen Adressen und Telefonnummern der Gäste einsehen kann, dürfen das andere Besucher natürlich nicht. Doch immer mehr Menschen beklagen, dass Wirte allzu leichtfertig mit den Daten umgehen. Auch in Bernburg.