Rettungsdienst Rettungsdienst: Aufgaben
Halle/MZ. - Nach dem Rettungsdienstgesetz von Sachsen-Anhalt hat der Rettungsdienst als öffentliche Aufgabe eine flächendeckende und bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung und des qualifizierten Krankentransports dauerhaft sicherzustellen. Aufgabe der Notfallrettung ist es, bei Notfallpatienten unverzüglich Maßnahmen zur Lebenserhaltung oder zur Verhinderung schwerer gesundheitlicher Schäden einzuleiten und durchzuführen, ihre Transportfähigkeit herzustellen und sie unter fachgerechter Betreuung mit einem Rettungsfahrzeug in eine für die weitere Versorgung geeignete Behandlungseinrichtung zu befördern. Die Hilfsfrist von zwölf Minuten für Rettungswagen muss in 95 Prozent aller Fälle eingehalten werden.
Träger des bodengebundenen Rettungsdienstes sind die Landkreise. Der Träger des Rettungsdienstes soll dem Leistungserbringer die Genehmigung erteilen, wenn dieser aufgrund seiner organisatorischen und technischen Voraussetzungen eine ordnungsgemäße und dauerhafte Durchführung des Rettungsdienstes insbesondere mit fachlich ausreichend qualifiziertem Personal sichert. Der Leistungserbringer muss in einem Wettbewerb das wirtschaftlichste Angebot abgegeben haben. Dabei wird insbesondere die Zuverlässigkeit bei der bisherigen Mitwirkung im Rettungsdienst und die Leistungsfähigkeit für den Massenanfall an Verletzten und Erkrankten berücksichtigt. Die Genehmigungsdauer beträgt höchstens sechs Jahre.