Fahrerlaubnisbehörde Originaldaten von Führerschein-Ausstellung beim Salzlandkreis gelöscht
Jüngere Geburtsjahrgänge ab 1971 müssen bis 19. Januar 2025 ihren Papier-Führerschein tauschen. Warum bei einem gebürtigen Bernburger der Tag des Führerscheinerwerbs ungeklärt bleibt, ein Trucker einen Termin in der Kreisverwaltung per Gerichtsurteil erzwingen musste und wie die Kreisverwaltung die Lage einschätzt.
Bernburg/MZ. - Für die Inhaber von Papier-Führerscheinen ab dem Geburtsjahrgang 1971 und jünger tickt die Uhr: Spätestens bis 19. Januar 2025 müssen sie ihre „Flebben“ gegen eine Fahrerlaubnis im Scheckkartenformat umtauschen. Auch ein gebürtiger Bernburger, der in Magdeburg lebt, kümmerte sich dieser Tage rechtzeitig darum. In seinem neuen Führerschein wird aber ein späteres Datum stehen als der Tag, an dem er im Jahr 1992 seine Fahrprüfung gemeistert hatte. Denn die Fahrerlaubnisbehörde kann nur noch auf die Daten des später ausgestellten Ersatzführerscheins zugreifen, nachdem das Originaldokument gestohlen worden war. Die Nachricht, dass keine Unterlagen mehr vorhanden sind, weil diese nach Ablauf von zehn Jahren entsprechend der Vorgabe für Aufbewahrungsfristen für Kommunalverwaltungen vernichtet wurden, irritierte den 50-Jährigen.