Max muss Tierheim Latdorf wieder verlassen
BERNBURG/MZ. - Auf Initiative des Schönebecker Tierheimes ist das Tier nach Magdeburg zur Hundeschule Vier Pfoten gebracht wurden. Anschließend wird der Hund eine Verhaltenstherapie im Tierschutzzentrum Weidenfelde antreten. Über diese Rücknahme waren die Tierheimmitarbeiter in Latdorf verwundert. Nicht nur, dass sie nur einen Tag vorher durch den Amtstierarzt Dr. Christian Lutter darüber informiert worden sind. "Hätten nicht auch wir den Hund nach Weidenfelde bringen können", fragte sich der Latdorfer Tierheimleiter Volker Liebchen.
Denn die Umstände, warum Max nach Latdorf gekommen ist, mache Liebchen und seine Mitarbeiter noch immer wütend. Erst vor gut zwei Wochen war der Schäferhund durch den Amtstierarzt nach Latdorf verlegt worden, weil die Mitarbeiter in Schönebeck offenbar mit der Haltung des Schäferhundes überfordert waren. Der Hund musste dort 14 Tage lang ununterbrochen einen Beißkorb tragen, wodurch wunde Stellen an Lefzen und Nasenrücken entstanden waren (die MZ berichtete). Diese Maßnahme hatte das Tierheim Schönebeck in Absprache mit einem Tierarzt getroffen, nachdem Max zwei Mitarbeiter "ohne ersichtlichen Grund gebissen hatte", wie Braumann damals sagte. Amtstierarzt Lutter verneinte am Dienstag auf Nachfrage die Möglichkeit, ob nicht auch die Latdorfer Max zu der Verhaltenstherapie hätten begleiten können. Weil es sich bei der Verlegung des Hundes von Schönebeck nach Latdorf um eine so genannte Ersatzvornahme handelte, "bleibt der Schönebecker Tierschutzverein weiterhin Besitzer von Max. Die Schönebecker haben die Therapie nicht nur angemeldet, sie sind in der Pflicht, diese Verhaltenstherapie durchzuführen und zu bezahlen. Immerhin müssen die Schönebecker das Tier auch wieder vermitteln", sagte Amtstierarzt Lutter. Nur bei einer endgültigen Fortnahme wäre Max in den Besitz des Latdorfer Tierheimes über gegangen. "Aber das hätte ich nicht begründen können", sagte Lutter. Eben das sehen die Latdorfer anders. Die Verletzungen, die der Hund durch das Dauertragen des Maulkorbes erlitten hatte, seien ausreichend gewesen, um eine Fortnahme anzuordnen, so ist der Tenor der Latdorfer Tierheimmitarbeiter. Und bei jedem Privatbesitzer wäre die Fortnahme bei einer derartigen Misshandlung erfolgt, ist sich Liebchen sicher. Zudem habe sich nicht herausgestellt, dass Max aggressiv sei und er deshalb zum Schutz der Tierpfleger einen Maulkorb tragen müsste.