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Konversiosflächen Konversiosflächen: Ntzung brach liegender Flächen

15.04.2013, 18:18

Der Begriff Konversion steht für Umnutzung oder auch Nutzungsänderung. Bei Konversionsflächen handelt es sich um ehemalige, jetzt brach liegende Militär-, Industrie- oder Gewerbeflächen, die zum Zweck der baulichen Wiedernutzung eine Umwandlung erfahren.

Im Bereich der Photovoltaik werden häufig Konversionsflächen zum Bau von Freilandanlagen genutzt. Wichtig ist dabei die Definition einer Konversionsfläche: Eine Konversionsfläche liegt laut Gesetz nur dann vor, wenn die Auswirkungen der vormaligen Nutzungsart noch fortwirken. Eine lange zurückliegende Nutzung, die keine Auswirkungen mehr auf den Zustand der Fläche hat, ist nicht ausreichend. Maßgeblich für die Beurteilung, ob eine Fortwirkung der ehemaligen wirtschaftlichen Nutzung vorliegt, ist, ob die vormalige Nutzung den Charakter des Gebietes weiterhin prägt und eine anderweitige Nutzung nicht stattfindet.

Laut Gesetz besteht für Strom aus einer Solarstromanlage, „die im Geltungsbereich eines Bebauungsplans errichtet wurde,

der zumindest auch zu diesem Zweck nach dem 1. September 2003 aufgestellt oder geändert

worden ist, die Vergütungspflicht des Netzbetreibers nur, wenn sich die Anlage (…) auf Flächen befindet, die längs von Autobahnen oder Schienenwegen liegen, und sie in einer Entfernung bis zu 110 Metern vom äußeren Rand der Fahrbahn errichtet wurde.“