Biomüll-Entsorgung Hilferuf aus Alsleben - 86-Jährige bleibt auf ihrem Grüngut sitzen
Alslebener Rentnerin ist verzweifelt: Laub und Verschnitt wird nicht mehr von ihrem Gartengrundstück abgeholt. Das sagt der Kreiswirtschaftsbetrieb dazu.
Alsleben/MZ. - Für die einen ist es der goldene Herbst zum Genießen, für eine Alslebenerin wird das Ganze immer mehr zum persönlichen Albtraum.
Denn so richtig weiß sie sich keinen Rat aus ihrer ausweglosen Situation und meldete sich deshalb beim Bernburger Kurier der MZ. Konkret geht es um ihren Grünschnitt – wie Laub und abgetrennte Heckenreste – der nun seit einigen Tagen am Rande ihres Gartengrundstücks auf die Abholung durch den Kreiswirtschaftsbetrieb wartet. Doch dazu scheint es nicht zu kommen. „Jahrelang hat das immer gut funktioniert, nun plötzlich nicht mehr“, ärgert sich die 86-Jährige, die ihren Namen aber nicht in der Zeitung lesen möchte, der Redaktion aber bekannt ist.
Sorge vorm Verbrennen
Das Problem: Seit einiger Zeit nimmt das Müllfahrzeug nur noch Grünschnitt mit, der direkt neben der braunen Tonne liegt. Aber genau das ist in diesem Fall nicht möglich. „Mein Garten befindet sich mehrere hundert Meter von meinem Wohnhaus entfernt, wo meine braune Tonne steht, für die ich bezahle. Ich müsste also alles dorthin transportieren oder das Grüngut im Garten verbrennen, aber das möchte ich eigentlich nicht", sagt die Alslebenerin und hoffte deshalb beim Anruf beim Kreiswirtschaftsbetrieb auf Verständnis und eine praktikable Lösung. Etwa, dass sie eine Marke am Gartenzaun montiert, damit die Mitarbeiter des Kreiswirtschaftsbetriebes erkennen, dass für eine braune Tonne bezahlt und der Grünschnitt mitgenommen wird. Doch auch dort verwies man lediglich auf die bestehende Satzung, in der die Entsorgung des Grünschnitts geregelt sei.
„Es gibt ein eindeutiges Gerichtsurteil, an das wir uns halten müssen. In diesem steht, dass der Abfall dort abzuholen ist, wo er anfällt“, sagt Ralf Felgenträger, Chef des zuständigen Kreiswirtschaftsbetriebes. Der Richterspruch resultiere aus mehreren Klagen, die nach der Einführung der braunen Tonne eingereicht wurden. Im Kreislaufwirtschaftsgesetz in ganz Deutschland wurde sie zum 1. Januar 2015 verpflichtend eingeführt und im Salzlandkreis auch kurz darauf umgesetzt. Mit dem Ziel, das Aufkommen des Restmülls deutlich zu reduzieren. Das sei auch im Salzlandkreis damit sehr gut gelungen.
Zweite Tonne die Lösung?
Allerdings ging die Umstellung auch mit Klagen einher, die nun auch Konsequenzen für viele Biontonnenbesitzer haben. Im Fall der Alslebener Rentnerin bedeutet das konkret, dass sie sich etwa für ihr Gartengrundstück eine zusätzliche braune Tonne anschaffen müsste, so Felgenträger. Weil es sich dabei nicht um ihr Wohngrundstück handelt, werden die Kosten dafür allerdings anders berechnet. Demnach kommen auf die Betroffene für eine weitere braune Tonne auf ihrem Gartengrundstück Kosten in Höhe von 129,60 Euro jährlich hinzu. „Also rund zehn Euro pro Monat“, rechnet Felgenträger vor.
Die Änderung der Satzung hatte bereits im zurückliegenden Winter für Unmut in Bernburg gesorgt. Damals ging es um die Weihnachtsbäume, die in den zurückliegenden Jahren von den Anwohnern der Theaterstraße immer zur Abholung auf die Grünfläche neben dem Theater gebracht wurden. Doch diesmal blieben sie Woche für Woche liegen. Denn auch für die Entsorgung der Weihnachtsbäume gilt: Sie werden nur mitgenommen, wenn sie direkt neben der jeweiligen braunen Tonne lagern. Andernfalls werden sie liegen gelassen.