Gebühren für Sporthallen Gebühren für Sporthallen: Nutze ein Lehrer vom Carolinum die Turnhalle Töpferwiese für private Zwecke?

Bernburg - Einem Sportlehrer des Gymnasiums Carolinum wird vorgeworfen, die Turnhalle auf der Bernburger Töpferwiese heimlich privat genutzt zu haben, ohne dafür bezahlt zu haben. Am zweiten Weihnachtsfeiertag 2018 war er mit seiner Lebensgefährtin und deren beiden Kindern in der Halle aktiv. Um Unterricht vorzubereiten, wie Schulleiterin Karla Reiter und Landesschulamt einschätzen? Oder um einen vergnüglichen Tag im Kreise seiner Familie zu erleben, wie der MZ vorliegende Fotos nahelegen?
Christian von Tenspolde, leiblicher Vater des vierjährigen Jungen und des zwölfjährigen Mädchens, reichte jedenfalls beim Landesschulamt eine Dienstaufsichtsbeschwerde ein, weil seine Sprösslinge im Fall eines Unfalls nicht versichert gewesen wären.
Vater eines Jungen reichte Dienstaufsichtsbeschwerde beim Landesschulamt ein
„Gerade der Kleine hat nicht wirklich Erfahrung im Umgang mit den Sportgeräten, die sie ja augenscheinlich genutzt haben“, schrieb der 37-jährige Unternehmer aus Halle. Die Behörde hat den Fall inzwischen zu den Akten gelegt. Eine Reaktion, mit der sich von Tenspolde nicht zufriedengibt. Denn die Begründung sei merkwürdig.
Seit einigen Jahren erhebt der Salzlandkreis für seine Sportstättennutzung zu außerschulischen Zwecken eine Betriebskostenbeteiligung, auch von Vereinen. Wer in der Turnhalle Töpferwiese aktiv werden will, muss 39 Euro je Stunde entrichten. Ein Antrag ist vorher zu stellen.
Für den angezeigten Lehrer trifft diese Regelung nicht zu, begründet das Schulamt nun die Einstellung des Verfahrens. Jeder Sportlehrer des Gymnasiums habe bei Dienstantritt einen Turnhallenschlüssel bekommen und sei von der Schulleiterin angehalten, Vor- und Nachbereitung des eigenen Unterrichts in der Praxiserprobung auch an unterrichtsfreien Tagen zu realisieren.
Jeder Sportlehrer des Gymnasiums besitzt einen Turnhallenschlüssel
Weiter heißt es in der Antwort an den Beschwerdeführer: „Ein Nutzungsverbot an Feiertagen schließt die Schulleiterin aus, da hier eher der positive Effekt eintritt, dass dadurch auch die Unversehrtheit der Sporthalle in der Ferienzeit kontrolliert und Abschreckung durch laufenden Betrieb erzeugt wird.“ Mehrfach hätten Unbefugte versucht, in diese Sporthalle einzudringen.
Seltsam: Bei der Polizei ist in den vergangenen drei Jahren keine einzige Anzeige erstattet worden. Der Salzlandkreis als Eigentümer hat im Vorjahr ein einziges Mal leichte Hebelspuren an der Eingangstür registriert.
Nach Angaben des Landesschulamts sind an jenem Weihnachtsfeiertag keine zusätzlichen Betriebskosten angefallen. Auch sei nichts beschädigt worden. „Ein dienstliches Vergehen ist aus dem Sachverhalt nicht abzuleiten.“ Eine Wertung, die der Salzlandkreis offenbar nicht ganz teilt.
„Die Schulleiterin wurde explizit darauf hingewiesen, dass eine satzungsgemäße Nutzung der Sporthallen einzuhalten ist“, antwortete Fachdienstleiter Ulf-Peter Freund dem Beschwerdeführer. Ob die Kreisverwaltung die Nutzung dem Lehrer in Rechnung gestellt hat, ist indes unklar. Mit Verweis auf den Datenschutz äußert sich Sprecher Marko Jeschor nicht konkret zum Fall. Auch der beschuldigte Lehrer will öffentlich nichts sagen. (mz)