Ehemaliger Ton-Tagebau Ehemaliger Ton-Tagebau Baalberge: Naturschutzbehörde vom Salzkandkreis prüft Unterlagen zur geplanten Deponie

Bernburg - Es wird ernst mit der Deponie an der Ziegelei in Baalberge. Hier, wo einst Ton abgebaut wurde für die Herstellung von Ziegeln, sollen mineralische Materialien abgelagert werden. Sprich: Baustoffe wie Dachziegel, die nicht recycelt und weiterverwendet werden können.
Das sagte Thomas Michling, Leiter Fachdienst zentrale Steuerung beim Landkreis, auf der Sitzung des Bauausschusses des Kreistages. Bereits im April 2014 seien mit der Peißener Tonprodukte GmbH, einer Tochter von Jägerbau, Gespräche geführt worden, nachdem der Tagebau von der einstigen Ziegelei, die geschlossen wurde, gekauft worden war.
Fachdienst-Leiter Thomas Michling informierte den Bauausschuss des Kreistages
Das Konzept liegt seit 2015 vor, das Restloch als Deponie zu nutzen. Da es sich bis dahin um eine nach Bergrecht genehmigte Anlage handelte, wurde im Juli 2015 mit dem Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt, Peißener Tonprodukte GmbH und der Unteren Abfallbehörde des Salzlandkreises über eine mögliche Änderung gesprochen. Ziel des Gespräches: die Umwandlung von Bergrecht in Deponierecht.
Nun wird es konkret, denn die Träger öffentlicher Belange haben sich geäußert, wurde den Ausschussmitgliedern in einer Mitteilungsvorlage übermittelt. Auch die Naturschutzvereine haben sich äußern können.
Zurzeit prüft die Untere Naturschutzbehörde, mit welchen Beeinträchtigungen mit Blick auf Natur- und Artenschutz durch die Errichtung einer Deponie gerechnet werden kann und ob geeignete Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung des Eingriffs in die Natur möglich sind. Die Auslegungsfrist für die Unterlagen endete Mitte März.
Ex-Tagebau habe „herausragende Bedeutung für den Natur- und Artenschutz"
Grund für die Prüfung sind Einschätzungen, die davon ausgehen, dass der Tontagebau Baalberge eine „herausragende Bedeutung für den Natur- und Artenschutz hat“, heißt es in der Mitteilung.
Insbesondere haben sich in diesem Bereich über die Jahre hinweg geschützte Lebensräume und stabile Vorkommen seltener, auch geschützter Tier- und Pflanzenarten herausgebildet, die durch die Errichtung der Deponie vollständig verloren gehen können.
In einem Begleitplan sollen Belange des Artenschutzes untersucht werden
Deshalb wurden Festsetzungen getroffen, welche Arten in besonderem Maße zu untersuchen sind. Die Belange des Biotop- und Artenschutzes und der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung werden in einem artenschutzrechtlichen Fachbeitrag und einem landschaftspflegerischen Begleitplan betrachtet, die Teil der Antragsunterlagen sind.
Insbesondere geht es um die Lebensräume von Wildbienen, Libellen, Fledermäusen, im Tagebau brütenden Vögeln und Reptilien. (mz)