Urteil Trotz Haftstrafe: Drogenhändler aus Könnern darf Sportwagen und Luxusuhr behalten
Vom Cannabis-Legalisierungsgesetz deutlich profitiert hat ein 39-jähriger Könneraner, der nach Überzeugung des Gerichts in großem Stil mit Drogen gehandelt hatte. Vor allem der Besitz eines Sturmgewehrs führte dazu, dass er dennoch länger in Haft muss. Warum die ermittelnden Beamten das milde Urteil trotzdem kaum fassen konnten.

Könnern/Magdeburg. - Mit einer Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren wird bestraft, wer mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unerlaubt Handel treibt oder sie, ohne Handel zu treiben, einführt, ausführt oder sich verschafft. Und zwar dann, wenn er dabei eine Schusswaffe oder sonstige Gegenstände mit sich führt, die ihrer Art nach zur Verletzung von Personen geeignet und bestimmt sind. So lautete der Gesetzestext bis zum 1. April 2024, dem Tag der Legalisierung von Cannabis in Deutschland.