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Naturschutz Bis zu 50.000 Euro Strafe: Bärlauch sammeln im Salzlandkreis kann teuer werden

Besonders beliebt ist der Severin in Gnölbzig. Warum das Sammeln der Wildpflanze verboten ist.

Von Susanne Schlaikier 19.04.2025, 10:00
Der Bärlauch aus dem Severin in Gnölbzig ist sehr beliebt bei Hobbyköchen, die offenbar aus  ganz Sachsen-Anhalt kommen.
Der Bärlauch aus dem Severin in Gnölbzig ist sehr beliebt bei Hobbyköchen, die offenbar aus ganz Sachsen-Anhalt kommen. Archivfoto: S. Schlaikier

Gnölbzig/MZ. - Bärlauch gehört zu den beliebtesten Frühlingskräutern. Seinen Geschmack – ähnlich wie Knoblauch – wissen auch viele Hobbyköche zu schätzen.

Blütezeit von April bis Mai

Nur leider ist es nicht überall erlaubt, die Wildpflanze, deren Blütezeit von April bis Mai reicht, zu sammeln. Darauf weist der Salzlandkreis in einer Mitteilung hin. „Wir erleben gerade, wie in Gnölbzig bei Könnern Bärlauch säckeweise gesammelt und abtransportiert wird, um ihn offenbar weiterzuverkaufen. Um es klar zu sagen: Das ist nach dem Bundesnaturschutzgesetz verboten“, erläutert die zuständige Fachdienstleiterin Stefanie Olsen. Sie erklärt: „Wir werden wie in den Vorjahren Hinweisen nachgehen und vor Ort kontrollieren.“

Kein Sammeln im Schutzgebiet

Neben den schieren Mengen gesammelten Bärlauchs, die dieser Tage bei Gnölbzig offenbar von Personen aus ganz Sachsen-Anhalt gesammelt werden, kommt ein weiteres Problem hinzu: Der Bärlauch befindet sich zumeist in Schutzgebieten, in denen das Sammeln von Wildpflanzen grundsätzlich verboten ist. Darüber hinaus stören die Sammler in den Bereichen Wildtiere in ihrer Brut- und Setzzeit. Schon vor drei Jahren hatte ein Gnölbziger in der MZ auf das Problem aufmerksam gemacht. Schon damals hatte er immer wieder Auswärtige beobachtet, die extra wegen des Bärlauchs in den Severin, einem Landschaftsschutzgebiet, kommen, um sich mit Bärlauch zu bevorraten. Sie würden dabei keine Rücksicht auf die Natur nehmen, hatte er damals geäußert. „Wenn man die Leute anspricht und sie darauf aufmerksam macht, bekommt man noch dumme Kommentare zu hören.“

Geldbuße bis 50.000 Euro

Ein solcher Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz stellt in diesem Fall eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden, heißt es dazu seitens des Salzlandkreises. „Denn es ist grundsätzlich verboten, wildlebende Pflanzen zu entnehmen oder ihre Bestände niederzuschlagen oder auf sonstige Weise zu verwüsten. Erlaubt ist nach der sogenannten Handstraußregelung, lediglich kleine Mengen für den Eigenbedarf zu sammeln. Wer mehr sammeln will, braucht die Zustimmung des Flächeneigentümers sowie eine Genehmigung der zuständigen Naturschutzbehörde."