Beamtenrecht Beamtenrecht: Urlaub verfällt erst nach neun Monaten
In Sachsen-Anhalt können Kommunal- und Landesbeamte - im Gegensatz zu Beamten in Bund und
anderen Ländern sowie Angestellten - keine Leistungsprämie erhalten. Die Landesregierung hat von
einer dafür nötigen Verordnung, zu
der sie seit 2011 ermächtigt ist,
bislang keinen Gebrauch gemacht.
Beamte dürfen nicht genommene Urlaubstage im folgenden Kalenderjahr neun Monate lang nachholen, ehe er verfällt. Ein finanzieller Ausgleich ist nur dann erlaubt, wenn der Urlaub vor dem Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis krankheitsbedingt nicht
angetreten werden konnte.