Wolfgang Tiebe bleibt noch ein Jahr im Amt
Reinstedt/MZ. - Wolfgang Tiebe, Ortsbürgermeister von Reinstedt (Stadt Falkenstein / Harz), wird bis zum Jahr 2009 im Amt bleiben. Als sein Stellvertreter fungiert weiterhin Peter Engehausen.
Offene Wahl
Das hat der Ortschaftsrat Reinstedt in seiner jüngsten Sitzung nach einer offenen Wahl einstimmig beschlossen. Im kommenden Jahr werden bei den Kommunalwahlen auch in der Stadt Falkenstein / Harz der Stadtrat sowie die Ortschaftsräte neu gewählt. Infolge dessen sind dann auch neue Ortsbürgermeister sowie deren Stellvertreter aus der Mitte der Ortschaftsräte zu wählen.
Nicht im Ortschaftsrat
Wie die Meisdorfer (die MZ berichtete), standen auch die Reinstedter jetzt vor der Situation, dass der Bürgermeister ihres Ortsteils im Jahr 2001 für eine Amtszeit von sieben Jahren direkt von der Bevölkerung gewählt worden war. Mit der Stadtgründung 2002 zum Ortsbürgermeister geworden, gehörte er nach bisheriger gesetzlicher Lage nicht dem Ortschaftsrat an, der im Jahr 2004 neu gewählt worden war. Laut Gemeindeordnung ist aber ein Ortsbürgermeister aus den Reihen des Ortschaftsrates zu wählen.
Nach dieser bisher bekannten gesetzlichen Lage war die Stadt davon ausgegangen, dass der Ortsbürgermeister mit dem Ende seiner siebenjährigen Amtszeit nicht mehr Mitglied im Ortschaftsrat ist und somit für eine Neuwahl nicht mehr zur Verfügung steht. Inzwischen ist aber die gesetzliche Situation durch einen Erlass des Innenministeriums noch einmal angepasst worden, erläuterte Bürgermeister Klaus Wycisk.
Neuwahl in Meisdorf
Laut diesem Erlass ist der bisherige Amtsinhaber automatisch Mitglied des Ortschaftsrates; er kann sich somit erneut und für die restliche Dauer der Amtsperiode des Ortschaftsrates zur Wahl stellen.
Danach wurde jetzt in Reinstedt verfahren. Aufgrund der bisher bekannten gesetzlichen Lage hatten die Meisdorfer im Februar bereits ein Wahlverfahren durchgeführt (die MZ berichtete).
Da sich die Situation zwischenzeitlich geändert und der Stadtrat das Wahlverfahren noch nicht per Beschluss bestätigt hat, muss in Meisdorf noch einmal neu gewählt werden. Damit besteht auch dort für den amtierenden Ortsbürgermeister die Möglichkeit, sich erneut zur Wahl zu stellen.