Satzung geändert Stadtrat Aschersleben beschloss Änderungen in Friedhofssatzung: Urnen- und Erdgräbern dürfen 15 Jahre genutzt werden

Aschersleben - Der Bauwirtschaftshof hat die Friedhofssatzung in einigen Punkten geändert, der Stadtrat hat den Änderungen zugestimmt. Wichtigste Neuerung: Künftig dürfen abgelaufene Grabstellen nur noch von Mitarbeitern des Bauwirtschaftshofes und nicht mehr von Privatleuten beräumt werden.
Meist sei diese Arbeit auch bisher schon an den Bauwirtschaftshof übertragen worden, jetzt ist das so festgeschrieben und gar nicht mehr anders möglich. Mit dieser Regelung beugt der Eigenbetrieb steigenden Kosten vor.
Denn nach Meinung des Städte- und Gemeindebundes werden Dienstleistungen auf dem Friedhof voraussichtlich ab 2023 mehrwertsteuerpflichtig, wenn diese nicht ausschließlich von der Verwaltung ausgeführt werden dürfen. Damit würden die Beräumungskosten sowie die Kosten für das Öffnen und Schließen der Sarg- und Urnenlöcher steigen, erklärt der Betriebsleiter André Könnecke.
Werden Dienstleistungen auf Friedhof ab 2023 teurer?
Ein zweite wesentliche Änderung: Die Nutzungszeiten werden vereinheitlicht und an die Mindestruhefristen angepasst, die das Gesetz regelt. Sie betragen damit 15 Jahre - unabhängig davon, ob es sich um ein Urnen- oder Erdgrab handelt.
Je nach Grabart kann die Nutzungsdauer verlängert werden, doch eine von vornherein lange vertragliche Bindung entfällt. „Wir finden das fair gegenüber den Hinterbliebenen“, so Könnecke, da diese sich dann erst nach der Mindestruhezeit entscheiden müssen, ob sie die Grabstelle länger nutzten möchten oder nicht.
Und drittens: Wegen der großen Nachfrage nach pflegefreien Urnengemeinschaftsgräbern im Olearium sind in diesem Jahr neue Gräber angelegt worden. Ändern wird sich die Art der Beschriftung auf den Stelen. Um diese nicht für jede Beschriftung komplett demontieren zu müssen, sollen künftig kleine Bronzetafeln mit den Namen der Verstorbenen dort angebracht werden. Dies spare nicht nur Kosten, sondern hilft auch der Standsicherheit der Stelen.
Neue Satzung gilt für Zentralfriedhof und alle Friedhöfe in den Ortsteilen
Die Neufassung der Friedhofssatzung gilt sowohl für den Zentralfriedhof an der Schmidtmannstraße in Aschersleben als auch in den Ortsteilen. Die Friedhöfe dort werden als gesonderte öffentliche Einrichtungen betrieben, die zulässigen Grabarten können abweichen und sind in der Satzung einzeln aufgeführt. Die neue Satzung tritt am 1. Januar 2021 in Kraft.
Auch eine neue Gebührensatzung ist vom Stadtrat beschlossen worden. Alle drei Jahre müssen Gebühren neu und kostendeckend kalkuliert werden.
Eine wesentliche Neuerung gibt es bei der Friedhofsunterhaltungsgebühr. Dieser jährliche Betrag in Höhe von 32 Euro wurde bis Ende 2013 jährlich in Rechnung gestellt und in den Jahren danach als einmalige Gebühr bei Erwerb der Grabstelle für die gesamte Nutzungsdauer erhoben.
Das hat das Landesverwaltungsamt bemängelt. Deshalb hat sich der Bauwirtschaftshof entschlossen, die Friedhofsunterhaltungsgebühr quasi abzuschaffen und die entstehenden Kosten in die Nutzungsgebühr zu stecken. Wer also künftig eine Grabstelle erwirbt, zahlt nur noch eine, höhere Gebühr als aktuell.
Gegen einen jährlichen Bescheid würde der hohe Verwaltungsaufwand sprechen. Hinzu kommt, dass Bezieher von Sozialleistungen die Gebühr oft nicht aufbringen können, diese von den Sozialämtern wegen der geringen Summe aber auch nicht übernommen wird.
Das führt zu zum Teil zu hohen Außenständen für den Bauhof. „Insgesamt wird der Bürger mit der neuen Satzung nicht schlechter gestellt“, so Könnecke, allerdings werde die Pflege der für den Bürger pflegefreien Grabarten bei der neuen Gebühr stärker zu Buche schlagen als bisher.
Das macht bestimmte Grabarten etwas teurer, andere wiederum günstiger. „Jetzt kommt uns zugute, dass wir schon seit Jahren kostendeckend arbeiten. Dann schwanken die Gebühren nicht so“, sagte Andrè Könnecke. (mz)