Schule schwänzen Schule schwänzen: Mit Bußgeld werden Schwänzer gejagt
Aschersleben/MZ. - Im Landkreis nehmen es viele Schüler mit ihrer Schulpflicht nicht besonders ernst. Auf drei Bußgeldbescheide hat es mittlerweile ein Berufsschüler gebracht. Er gehört zu den 30 Schulschwänzern im Landkreis, die im ersten Schulhalbjahr 2003 / 2004 keine Lust auf Schulbesuch hatten. Insgesamt vier Sonderschüler, sechs Sekundarschüler und 20 Berufsschüler blieben laut Kreisverwaltung von August bis Mitte Februar dem Unterricht fern. Sechs Eltern erhielten fürs Schwänzen ihrer Kinder erneut einen Bußgeldbescheid. Insgesamt wurden vom Landratsamt im ersten Schulhalbjahr bereits Bußgelder in Höhe von 3 202,75 Euro verhängt und ein Fall an den Jugendrichter abgegeben. Zudem ist in der Pressemitteilung auch davon die Rede, dass in einem Fall bereits Erzwingungshaft beantragt worden sei. Dies allerdings, so Behördensprecher Hans Illhardt später auf MZ-Nachfrage zum Stand der Dinge, sei ein Fehler in der Statistik gewesen.
Das bestätigte auch die zuständige Dezernentin Petra Czuratis. Zugleich widersprach auch sie anderen Informationen aus dem Landratsamt, wonach besagter Fall letztlich anders geklärt worden sei, nachdem der betroffene Vater mit einem Rechtsanwalt im Amt vorstellig geworden war. "Das ist ein bedauerlicher Statistikfehler", sagte Dezernentin Czuratis nach Prüfen des Sachverhalts. Details wisse sie jedoch auch nicht, da solche Fälle im Ordnungsamt behandelt würden. Auch im Amtsgericht Aschersleben, wo über einen solchen Haftantrag entschieden werden müsste, ist ein solcher Fall - praktisch das allerletzte Mittel im Kampf gegen das Schwänzen - unbekannt.
Das Grundproblem selbst indes bleibt weiter aktuell. Im Landkreis müssen seit Jahren alarmierende Zahlen von Schulschwänzern registriert werden. Im Schuljahr 2000 / 2001 waren es 80, ein Jahr später schon 94. Besonders hoch mit 40 beziehungsweise 57 ist dabei die Zahl der Berufsschüler. Ihre Zahl einzudämmen ist das Ziel einer Arbeitsgruppe, die vor zwei Jahren im Landratsamt gegründet wurde. Sie legte Verfahrensweisen innerhalb und außerhalb der Verwaltung fest und traf mit den Schulen eine einheitliche Regelung beim Umgang mit den Schulpflichtverletzungen. Ebenso regte die Arbeitsgruppe regelmäßige Kontrollen an, die in den Vormittagsstunden an Schultagen in den Stadtgebieten durchgeführt werden.
Nach regelmäßigen Kontrollen in Einkaufsmärkten im August 2002, in den Monaten März und September vergangenen Jahres sind jetzt laut Mitteilung von Landrätin Heike Brehmer (CDU) erneut Kontrollen geplant. Wie die Verwaltungschefin in einem Pressegespräch weiter informierte, habe die Arbeitsgruppe zudem einen speziellen Bußgeldkatalog erarbeitet, der im Schuljahr 2002 / 2003 in Kraft getreten ist. Dabei sei berücksichtigt worden, dass jede Fehlstunde und jeder Fehltag einbezogen werden und nicht nur die Erziehungsberechtigten, sondern auch die Schüler, die älter als 16 Jahre sind, in die Pflicht genommen werden. Pro Fehltag beträgt das Bußgeld bei einer Erstanzeige 3,50 Euro, im Wiederholungsfall fünf Euro. Einem Schüler über 16 Jahren kostet das Schwänzen an einem Tag 1,50 Euro, im Wiederholungsfall drei Euro. Im vorigen Schuljahr seien Bußgelder in Höhe von fast 6 400 Euro ausgesprochen worden, so die Behörde.