Abgemeldet und stehengelassen Schrottautos am Straßenrand in Aschersleben:

Aschersleben - Vermeintlich herrenlose Autos sind in Aschersleben häufig ein Ärgernis. Meist seien es dann Anwohner, die die Behörden darauf aufmerksam machen, dass in ihrer Straße ein Fahrzeug abgestellt, lange Zeit nicht mehr bewegt wurde und vor sich hin roste, sagt der derzeitige Vertreter des Chefs des Ascherslebener Ordnungsamtes, Jon Gorlo.
Fast immer haben dann die Fahrzeughalter auch die Kennzeichen entfernt. Den Eigentümer zu ermitteln, ist allerdings fast nie ein Problem. Dabei hilft die sogenannte Fahrzeugidentifikationsnummer.
Schrottautos am Straßenrand: Verschiedene Behörden informiert
So auch im Fall eines Kleinwagens der Marke Ford, der vor über einem Jahr am Rande der Helmut-Welz-Straße in Aschersleben abgestellt wurde, wie es Silvia Hechler und anderen Nachbarn aufgefallen ist. Auch sie hatten gleich mehrere Behörden darüber informiert. Darunter das Ordnungsamt und die Polizei. Getan habe sich daraufhin aber nichts, sagt Silvia Hechler.
Stimmt nicht ganz, erklärt dagegen auf MZ-Nachfrage Jon Gorlo. Nach den Hinweisen der Anwohnern habe das Ordnungsamt natürlich etwas unternommen. Zumindest habe man einen gelben Aufkleber mit der Aufforderung, das Auto von seinem derzeitigen Stellplatz zu entfernen, angebracht. Das sei das übliche Prozedere, so Gorlo. Darauf habe der Fahrzeughalter, der der Behörde bekannt ist, bis jetzt aber nicht reagiert.
Nicht alles ist Sache des Ordnungsamtes
Viel mehr liege in diesem speziellen Fall auch nicht in der Macht des Ordnungsamtes. Der Grund - das Fahrzeug steht nicht im öffentlichen Verkehrsraum, sondern auf einem Stellplatz, der der Ascherslebener Gebäude und Wohnungsgesellschaft (AGW) gehören soll. „Also auf Privatgelände“, so Gorlo. Damit liege der Ball bei der AGW, die man auch informiert habe.
Dem Ordnungsamt selbst seien auch deshalb die Hände gebunden, weil von dem in der Helmut-Welz-Straße abgestellten Fahrzeug derzeit keine Gefahr für die Umwelt ausgehe. Dringender Handlungsbedarf würde beispielsweise bestehen, wenn Öl oder andere Flüssigkeiten auslaufen würden.
Autos am Straßenrand: Halter müssen für sämtliche Kosten aufkommen
Dem städtischen Ordnungsamt werden im Jahr zwischen 30 und 40 Fälle von vermeintlich herrenlosen Fahrzeugen gemeldet, so Gorlo. Immer werden die Halter darauf hingewiesen, ihr Auto zu entfernen. Reagieren sie nicht und steht ein Fahrzeug im Zuständigkeitsbereich des Ordnungsamtes, kann es von dafür geeigneten Unternehmen in Verwahrung genommen werden.
Vergeht weitere Zeit, könnten so eingesammelte Fahrzeuge auch als Ersatzteilspender enden, wobei für sämtliche Kosten die bisherigen Halter aufkommen müssen. Erst kürzlich sei ein Auto sogar öffentlich versteigert worden, berichtet Jon Gorlo.
Wie das Ende des grauen Ford in der Welz-Straße aussehen wird, bleibt abzuwarten. Auf MZ-Anfrage hieß es von der AGW, dass man den Fall nicht kenne und erst einmal prüfen müsse, ob das Fahrzeug tatsächlich auf einem AGW-Stellplatz stehe. (mz)