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Nach Angriff auf Radfahrer Prozess wegen Angriff auf Radfahrer in Aschersleben: Muss Angeklagter wegen Alkoholproblemen in Klinik?

Von Detlef Anders 21.11.2017, 11:40

Aschersleben - Ein 27-Jähriger aus Aschersleben muss sich seit dieser Woche vor einem Schöffengericht des Amtsgerichtes verantworten. Gleich drei Straftaten werden Marvin Z. (Name geändert) von der Staatsanwaltschaft zur Last gelegt. Die Verhandlung wurde allerdings bereits vor dem Anhören der Zeugen vertagt. Die Schuldfähigkeit von Z. soll zuvor noch untersucht werden. Er hatte bei den Taten 2,81 Promille Alkohol im Blut.

Angriff mit fast drei Promille Alkohol

Marvin Z. soll am 7. Mai diesen Jahres vorsätzlich die Sicherheit im Straßenverkehr gefährdet haben. In der Keplerstraße habe er versucht, einem Fahrradfahrer einen Stock in das Vorderrad zu schieben, um diesen zu Fall zu bringen, so der Staatsanwalt in der Anklageschrift. Nachdem der Radler sich noch abfangen konnte, habe Z. ihn körperlich attackiert.

Die beiden Männer seien auf der Wiese zum Liegen gekommen. Zwei weitere Zeugen hätten versucht, den Geschädigten wegzuziehen. Z. soll ihn aber noch mit dem Fuß im Gesicht getroffen haben, so dass der sich eine Beule an der linken Wange zuzog, hieß es in der Anklage. Anschließend, so der Staatsanwalt weiter, hätte Z. dem Geschädigten erklärt, dass er dessen Vater, Mutter sowie die Kinder umbringen werde.

Angeklagter hat Lücken in der Erinnerung

Der Angeklagte ließ durch seinen Verteidiger erklären, dass er sich an nichts mehr erinnern könne. Erst beim Aufenthalt im Krankenhaus sei wieder eine Erinnerung da.

Z. sei einige Zeit in einer Psychiatrie gewesen und dort kurzzeitig trocken geblieben, berichtete Strafrichter Robert Schröter aus den Akten. Z. arbeitet als Bauhelfer. Eine Montagetätigkeit außerhalb von Aschersleben wurde vom Richter nicht genehmigt.

Schröter erhofft sich aus dem neuen Gutachten auch eine Aussage, ob die Unterbringung des Angeklagten in einer Klinik angeordnet werden muss. Die Verhandlung vor dem Amtsgerich soll nach dem Vorliegen des Gutachtens fortgesetzt werden. (mz)