1. MZ.de
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Aschersleben
  6. >
  7. Angriff mit Baseballschläger: Prozess nach Angriff mit Baseballschläger im Oktober 2019 Aschersleben: Opfer erlitt Schädel-Hirn-Trauma

Angriff mit Baseballschläger Prozess nach Angriff mit Baseballschläger im Oktober 2019 Aschersleben: Opfer erlitt Schädel-Hirn-Trauma

Von Detlef Anders 16.10.2020, 16:09
Eine Schlägerei war der Ausgangspunkt für die Verhandlung.
Eine Schlägerei war der Ausgangspunkt für die Verhandlung. dpa

Aschersleben - Weil er mit einem Baseballschläger im Ascherslebener Kosmonautenviertel eine Haustür eingeschlagen und einen 30-Jährigen geschlagen haben soll, muss sich Bernhard K. (Name geändert) vor dem Amtsgericht in Aschersleben verantworten.

Der 33-Jährige soll an einem Oktoberabend 2019 zunächst das Glasteil einer Haustür zertrümmert und dann mit dem Baseballschläger Marvin Z. so verletzt haben, dass der ein Schädel-Hirn-Trauma ersten Grades, an der linken Augenbraue eine Platzwunde und ein Hämatom davontrug und ärztlich versorgt werden musste.

„Wegen der Sachbeschädigung besteht ein besonderes öffentliches Interesse“, sagte die Staatsanwältin beim Verlesen der Anklage. Bernhard K. machte zum Tatvorwurf keine Angaben.

Eine 30-jährige Zeugin berichtete, dass sie an dem Abend von der zu Bruch gegangenen Scheibe des Nachbareingangs aufgeschreckt ans Fenster ging. „Bei uns da oben ist ja öfter mal ein bisschen was los“, sagte Evelyn P..

Sie sah, dass dort Marvin Z. aus der Tür kam und mehrfach rief, dass der Angreifer aufhören sollte. Das Opfer und der Täter, den sie nicht erkennen konnte, seien dann in Richtung Glascontainer gerannt, als würden sie „Fangen spielen“, schilderte die Frau.

„Der hat den geschlagen und ist dann zurückgekommen“, sagte eine Zeugin

„Der hat den geschlagen und ist dann zurückgekommen“, sagte Evelyn P., die die Schläge dann später auf Nachfrage der Staatsanwältin aber doch nicht mehr bestätigen wollte.

Der Täter wäre dann in den Hauseingang des Opfers gegangen. „Daraufhin habe ich die Polizei informiert“, so Evelyn P. weiter. Marvin Z. wäre dann auch wieder in das Haus gegangen. Sie habe den Krankenwagen vom Fenster aus entdeckt, aber Marvin Z. seitdem nie wieder gesehen.

Eine 51-jährige Nachbarin, die unter dem Zeugen wohnt, hatte vom Tatgeschehen zwar nichts mitbekommen, schilderte aber, dass Marvin Z. blutend bei ihr geklingelt hatte und um Hilfe bat.

Er sei zusammengeschlagen worden, vom wem wüsste er nicht, habe Marvin Z. berichtet. Sie habe Z. daraufhin Taschentücher zum Abtupfen gegeben. Bernhard K. habe sie zuvor nur einmal gesehen. Und auch Z. sah die Frau schon lange nicht mehr.

Den Vorschlag des Richters, das Verfahren einzustellen, lehnte die Staatsanwältin ab

Sie berichtete aber von einem eigenen dreimonatigem Klinikaufenthalt. Das Namensschild von Marvin Z. würde noch an der Tür stehen, erklärte sie. Da das Opfer der Ladung zur Verhandlung nicht gefolgt war, überlegte Strafrichter Robert Schröter, ob er das Verfahren gegen Bernhard K. einstellt.

Doch die Staatsanwältin habe dem Vorschlag wegen einer vorherigen Verurteilung des Angeklagten nicht zugestimmt, sagte Schröter nach dem Gespräch hinter verschlossenen Türen.

Die Polizei soll nun den Aufenthaltsort des Zeugen ermitteln und dafür sorgen, dass Marvin Z. zum nächsten Verhandlungstermin der Ladung folgt.

Marvin Z. stand im Juli 2019 selbst als Angeklagter vor Richter Schröter. Der Alkoholkranke hatte Nachbarn im Kosmonautenviertel belästigt und den Vater eines Kindes geschlagen, nachdem der ihn vertreiben wollte.

Z. hatte sich mit einer Flasche Alkohol zu der Familie mit Kindern auf die Picknickdecke gesetzt. Die Kinder hatten anschließend Angst, vor die Tür zu gehen (die MZ berichtete).

Marvin Z. sollte laut Urteil von Strafrichter Robert Schröter im Juli 2019 in eine Entziehungsanstalt für suchtkranke Straftäter. Die Behandlung dort würde mindestens zwei Jahre dauern, hatte der Richter erklärt. Marvin Z. drohte er außerdem ein Jahr und sechs Monate hinter Gittern an, falls der Aufenthalt nicht erfolgreich ist. (mz)