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29-Jähriger vor Gericht Prozess Körperverletzung Beleidigung Amtsgericht Aschersleben: 29-Jähriger vor Gericht: Angeklagter droht mit Freunden von Mafia

Von Detlef Anders 17.07.2019, 05:56

Aschersleben - Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft gegen Marvin Z. (Name geändert) klingen gefährlich: Ein tätlicher Angriff auf einen Ascherslebener, der mehrere Schläge ins Gesicht bekam. Die Androhung von körperlichen Misshandlungen und Verbrechen gegen Nachbarn, Beleidigung sowie Widerstand gegen Polizisten bei Diensthandlungen inklusive Tritten, Spucken und weitere Beleidigungen.

Er habe „im Zustand verminderter Schuldfähigkeit“ mit seinen „Freunden von der Mafia“ gedroht, die die Nachbarn und Polizisten nach seiner Aussage dann per Kopfschuss oder Aufschlitzen töten würden, hieß es in der Anklage. Über die wurde am Dienstag im Amtsgericht Aschersleben verhandelt.

Angeklagter droht mit Rache durch „La Familia“

An einem Nachmittag im Mai 2018 hatte der 29-Jährige aus Aschersleben gegen 16 Uhr bereits 2,57 Promille Alkohol im Blut und offenbar Lust auf Streit. Nachbarn saßen zum Kaffee auf einer Wiese im Kosmonautenviertel und sahen den Kindern beim Spielen zu.

Wie die Zeugen vor Gericht schilderten, kam der 29-Jährige, der sich an den Nachmittag angeblich kaum erinnern kann, zu der Gruppe. Er setzte sich auf deren Decke und holte aus einem Beutel Brötchen, Tabak und eine Flasche Wodka. Als er zum Trinken ansetzte, wurde Marvin Z. mit Hinweis auf die Kinder aufgefordert, wegzugehen.

Der Streit eskalierte. Der erste Zeuge versuchte, beruhigend auf den 29-Jährigen einzuwirken. „Ob ich nicht wüsste, wer er sei“, sei er gefragt worden, schilderte der Zeuge. Dann kamen Hinweise auf „La Familia“. Es folgten zwei Schläge ins Gesicht des Vaters, der später im Krankenhaus behandelt werden musste.

Zu Dritt wurde der Angreifer überwältigt und mit Kabelbinder gefesselt

Die Lebensgefährtin des Zeugen hängte sich von hinten an den Angreifer. Zu dritt sei es ihnen gelungen, den sich wehrenden Angreifer zu Boden zu ringen und mit Kabelbindern zu fixieren. Dabei habe der Mann um sich gebissen und mehrfach gedroht, die Frauen zu missbrauchen und gar zu töten.

„Wir haben ihn gut verschnürt der Polizei übergeben“, sagte die Frau. Die Beamten ersetzten die Kabelbinder dann durch Handschellen. Im Revier mussten sie dem Mann einen Spuckschutz anlegen, schilderte ein Beamter.

Da seine Kollegen aus dem Streifenwagen urlaubs- und einsatzbedingt nicht zur Verhandlung kommen konnten, konnte die Verhandlung letztlich nicht beendet werden. „Er wollte jeden erschießen“, sagte eine andere Zeugin mit Hinweis auf die Handbewegung mit dem Zeigefinger am Kopf. „Der hatte solche Gewalt in sich, wir konnten ihn nicht am Boden halten.“

Kinder waren ins Haus geflüchtet

Zwar hätten sie die drei- bis neunjährigen Kinder ins Haus geschickt, doch sie sahen vom Fenster alles. Nun hätten sie „ernsthaft Angst“, rauszugehen. Zumal die Kinder hörten, dass der Mann ankündigte, sie umzubringen. „Es sind Worte, die ich nie vergessen werde“, gestand die Mutter.

Marvin Z. wohnt in einem Block nur 50 Meter entfernt. Und als sie drei Wochen vor der Gerichtsverhandlung zum Garten gingen, habe der Mann aus dem Fenster gerufen, er wisse, wo ihr rotes Auto stehe.

Vor Gericht sagte der Täter, dass er eine Tochter habe. Er sei mit dem Abschluss der 8. Klasse von der Schule abgegangen, berichtete er. Eine Ausbildung brach er ab. Mit 18 heiratete er, als ein Kind unterwegs war. Inzwischen ist Marvin Z. geschieden. Nach einer selbstständigen Arbeit, die er nach einer Klinikeinweisung aufgab, bezog er Hartz IV. „Mit 18 oder 20 habe ich richtig hart angefangen zu trinken.“ Eine Suchtberatung hatte er sich vorgenommen, war aber nie dort erschienen.

Drei Wochen nach der jüngsten Verurteilung im Mai 2018 wurde Marvin Z. wieder straffällig

Besondere Sorge bereitete Richter Robert Schröter der Umstand, dass Marvin Z. drei Wochen nach der seiner letzten Verurteilung Anfang Mai 2018 wieder straffällig wurde. Er war von Schröter wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr zu neun Monaten auf Bewährung verurteilt worden.

Z. hatte in der Kepler-Straße versucht, einen Radfahrer mithilfe eines Stockes, den er zwischen die Speichen des Vorderrades steckte, zu Fall zu bringen. Dann drohte er dem Radler und zwei Zeugen, deren Mütter und Väter umzubringen. Es wurde letztlich der vierte Eintrag im Zentralregister.

„Was meinen Sie denn, was Bewährung bedeutet?“, fragte der Staatsanwalt. 

Schon vor fünf Jahren war er wegen Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige in Tateinheit mit Nötigung, Freiheitsberaubung und Sachbeschädigung zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt worden, berichtete Schröter. 2016 folgte nach Diebstahl eine Geldstrafe, danach eine Strafe wegen Drogenbesitzes.

Dann die Straftat während der Bewährung. „Was meinen Sie denn, was Bewährung bedeutet?“, fragte der Staatsanwalt. Er wollte auch den Grund für die Tat erfahren. „Weil ich betrunken war“, lautete die Antwort.

Ob Trunkenheit ihm immer als Rechtfertigung diene, wollte der Staatsanwalt weiter wissen. „Sie sind schon verurteilt trotz Trunkenheit“, sagte er. Aufgabe der Justiz sei es, die Welt sicherer zu machen, betonte der Staatsanwalt und fragte nach der Bereitschaft des Angeklagten, jetzt eine Therapie anzugehen. Die Antwort des Angeklagten bestand in einem Nicken. „Ich glaube, allein kriegen Sie das nicht mehr in den Griff“, sagte Schröter zuvor. Die Mütter wünschten sich vom Gericht eine Haftstrafe, damit ihre Kinder wieder ohne Angst vor die Tür gehen können. Die Verhandlung wird fortgesetzt. (mz)