Parken auf dem Markt Aschersleben Parken auf dem Markt Aschersleben: Abgesenkter Bordstein lässt Stadtkasse klingeln
Aschersleben/MZ. - Vier bis sechs Zentimeter entscheiden auf dem Markt in Aschersleben über parken oder nicht parken, unterscheiden Bordstein von abgesenktem Bordstein (siehe "Zentimetersache"). Vor abgesenkten Bordsteinen wie dem vor dem Elka-Kaufhaus ist das Parken bekanntlich verboten.
Aber was, wenn man den abgesenkten Bordstein nicht als solchen erkennt? Zum Beispiel wenn rechts und links Autos stehen und die Sicht auf den normalhohen Bord verdecken. Einen Hinweis auf der Parkordnung, dass an dieser einen Stelle - genau zwischen den Eingängen von Kaufhaus und Bistro - nicht geparkt werden darf, gibt es nicht. Der besseren Erkennbarkeit wegen hat sie die Stadt vor kurzem gekennzeichnet. Mit einem weißen Streifen. Der ist etwa zwei Meter lang, nicht besonders breit und - wie der abgesenkte Bordstein selbst - eher von der unauffälligen Sorte. Geparkt wird also munter weiter, während die Stadtkasse klingelt.
Den Streifen sehe man beim Einparken kaum, kritisiert Marcel Woelfer. Ebenso wenig, dass der Bordstein "abgesenkt sein soll". Schließlich seien die Borde auf dem ganzen Markt nicht besonders hoch. "Ich war nicht der einzige, der sich dort unabsichtlich hingestellt hat. Kaum war ich weg, stand der nächste da", sagt er. Woelfer schüttelt den Kopf: "Man parkt mit gültigem Parkschein und darf 15 Euro zahlen, nur weil nicht eindeutig zu erkennen ist, dass es sich um ein Parkverbot handelt."
Dass der abgesenkte Bordstein auf dem Markt gar nicht so leicht auszumachen sei, muss auch Marco Kopitz, Pressesprecher im Polizeirevier Salzlandkreis, einräumen. Einmal habe er die vermeintliche Parklücke nämlich schon angesteuert. Mit dem Streifenwagen. Ein Mitarbeiter des Ordnungsamtes, der zufällig in der Nähe war, klärte ihn damals auf. "Man könnte einen zusätzlichen Hinweis anbringen", so Kopitz, ums ganz deutlich zu machen. Aus verkehrsrechtlicher Sicht sei das aber nicht erforderlich. Und es ist von Seiten der Stadt auch nicht angedacht: "Da muss kein Schild stehen", sagt Anke Marks. Die Sprecherin der Stadtverwaltung verweist in dem Zusammenhang auf Paragraph 12 der Straßenverkehrsordnung, der das Parkverbot vor Bordsteinabsenkungen sicherstellt. "Man muss als Autofahrer die Augen aufmachen", meint sie. Klar, sagt die Pressesprecherin, "können wir noch ein Schild aufstellen, werden dann aber nicht lange warten müssen, bis der nächste kommt, um sich bei der MZ über den Schilderwald zu beschweren."