1. MZ.de
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Aschersleben
  6. >
  7. Neue Gemeinde: Neue Gemeinde: Kommunen sind nun Ortsteile

Neue Gemeinde Neue Gemeinde: Kommunen sind nun Ortsteile

Von Petra Korn 02.01.2002, 18:10

Falkenstein/Harz/MZ. - Seit dem 1. Januar gibt es eine neue Stadt im Landkreis Aschersleben-Staßfurt: die Stadt Falkenstein/Harz. Sie umfaßt das Gebiet der bisherigen Gemeinden Endorf, Ermsleben, Meisdorf, Neuplatendorf, Pansfelde, Reinstedt und Wieserode. Die bislang selbständigen Gemeinden sind nun Ortsteile. Die Stadt Falkenstein/Harz ist die erste neue Gemeinde im Landkreis, die im Zuge der Kommunalreform gebildet wurde.

Im Oktober vergangenen Jahres hatten die Stadt- und Gemeinderäte der sieben Kommunen der Verwaltungsgemeinschaft Falkenstein/ Harz mit der Zustimmung zum Gebietsänderungsvertrag die Bildung der neuen Gemeinde beschlossen (die MZ berichtete). Mit dem Erscheinungstag 28. Dezember 2001 wurden der Gebietsänderungsvertrag, die Genehmigung des Gebietsänderungsvertrages und die Genehmigung der Auflösung der Verwaltungsgemeinschaft "Falkenstein/Harz" im Amtsblatt des Landkreises Aschersleben-Staßfurt veröffentlicht. "Mit dem Erscheinen des Amtsblattes ist die Rechtsfähigkeit der Stadt für den 1. Januar gegeben", sagte Klaus Wycisk, Verwaltungsleiter der Stadt Falkenstein/Harz.

Natürlich braucht die Stadt auch einen Stadtrat und einen Bürgermeister: Bis diese - voraussichtlich am 21. April - durch alle Falkensteiner Bürger gewählt werden, sind ein Interimsbürgermeister und ein Interimsrat als politisch Handelnde für die neue Stadt zuständig: Der "Übergangsrat" besteht sich aus den Mitgliedern des ehemaligen Gemeinschaftsaussschusses, in

welchem alle ehemaligen Kommunen vertreten sind. Als ehrenamtlicher "Übergangsbürgermeister" für die Stadt Falkenstein/Harz fungiert Wolfgang Tiebe. Er wurde durch den ehemaligen Gemeinschaftsausschuss gewählt.

Neues gibt es auch in den jetzigen Ortsteilen: Die ehemaligen Stadt- und Gemeinderäte sind nun Ortschaftsräte. Zu den Aufgaben dieser Ortschaftsräte, die über keine Ausschüsse mehr verfügen, gehören z. B. die Festlegung von Prioritäten bei Investitionen in ihren Ortsteilen oder die Förderung von örtlichen Vereinen. Die Ortschaftsverfassung sichert den Ortsteilen die Mitwirkung bei Entscheidungen des Stadtrates, die ihren Ortsteil betreffen.

Die Bürgermeister der ehemaligen Kommunen sind nun Ortsbürgermeister. Wird die Neuwahl eines Ortsbürgermeisters - beispielsweise durch den Ablauf der Amtsperiode - erforderlich, so wird dieser dann aus den Reihen des Ortschaftsrates gewählt.