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Landgericht Magdeburg Landgericht Magdeburg: Freispruch für Rainer Krause

Von Hendrik Kranert 26.09.2002, 14:52

Halle/MZ. - Magdeburg / MZ. Dreh- und Angelpunkt war zum wiederholten Male die langjährige Fehde zwischen Landkreis und Stecklenberg um das Waldbad der Gemeinde. Gelogen haben soll Rainer Krause in einem Verfahren, das sich gegen den damaligen Bürgermeister Helmut Krause richtete. Der, so der Vorwurf des Kreises, habe illegal Wasser aus dem Wurmbach zur Speisung des Bades entnommen. Helmut Krause wurde dafür rechtskräftig verurteilt, trat später von seinem Posten zurück.

Rainer Krause soll im besagten Verfahren erklärt haben, ein für die Wasserentnahme notwendiger Schieber sei geschlossen, die Speisung des Freibades mit Bachwasser mithin nicht möglich gewesen. Unter Eid wiederholte er dies - was nach Ansicht des Quedlinburger Amtsgerichtes "wissentlich falsch" war. Die Quittung: Ein Jahr sechs Monate Haft, ausgesetzt zu drei Jahren Bewährung. Doch der Gegenbeweis, dass der Schieber entgegen Krauses Darstellung geöffnet war, ließ sich vier Jahre nach den Geschehnissen nicht mehr erbringen, stellten Staatsanwaltschaft und Gericht nach drei Stunden Verhandlung übereinstimmend fest. Die beiden Zeugen, ein Mitarbeiter der Unteren Wasserbehörde beim Landkreis und ein Produktionsleiter beim Abwasserzweckverband, konnten nicht mit Sicherheit sagen, dass das Wasser, welches aus einem Schacht in das Schwimmbad lief, auch aus dem Wurmbach stammte. Die Möglichkeit, dass das Wasser auch aus Brunnen stammen könnte, war zumindest nicht auszuschließen.

Freilich konnte auch Krause nicht definitiv sagen, dass der Schieber der Rohrleitung, die aus dem Wurmbach kam, am besagten Tag geschlossen war. Dies war ja der Knackpunkt des Meineid-Prozesses. Der Vorsitzende Richter, Marc Flotho, wies in seiner Urteilsbegründung darauf hin, dass sich der Stecklenberger Bürgermeister "viel Ärger hätte ersparen können", wenn er nicht mit Nachdruck auf der Feststellung, der Schieber sei geschlossen gewesen, beharrt und dies beeidet hätte.

Vom Freispruch zeigten sich sowohl der Vertreter der Unteren Kommunalaufsicht, Gottfried von Krosigk, als auch der Leiter der Verwaltungsgemeinschaft Gernrode, Holger Thiele, sichtlich überrascht. Beide hatten den Prozess mit verfolgt. "Die vorläufige Dienstenthebung ist damit hinfällig", sagte von Krosigk, ohne sagen zu können, ab wann Rainer Krause wieder amtieren darf. Das müsse noch formell geprüft werden. Gestern Abend jedenfalls sollte "besser noch einmal Helmut Krause", der Interimsbürgermeister, die Sondersitzung des Gemeinderates leiten, meinte Amtsleiter Thiele. Eine entsprechende Anfrage hatte Rainer Krause triumphierend dem verdutzten von Krosigk gestellt.