Hochzeit Hochzeit: Rechtliche Rahmen einer Trauung in Corona-Zeiten
Aschersleben/Seeland - Eheschließungen sind möglich. Die fünfte Verordnung zur Eindämmung des Coronavirus erlaubt das weiterhin unter bestimmten Voraussetzungen:
Bei der Trauung dürfen neben dem Brautpaar und einem Standesbeamten auch die Eltern, Geschwister, Kinder und Trauzeugen der Eheschließenden dabei sein.
Wer von diesen Personen aber Erkältungssymptome oder die einer Covid-19-Erkrankung zeigt, muss von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Genauso verhält es sich, wenn jemand 14 Tage vor der Trauung im Ausland war oder Kontakt zu Rückkehrern aus dem Ausland oder gar einem Corona-Infizierten hatte.
Die Anwesenden müssen dabei von einer Teilnehmerliste erfasst werden, damit das Gesundheitsamt gegebenenfalls darauf zurückgreifen kann. Nach spätestens zwei Monaten werden die Daten gelöscht, so Judith Kadow, Pressesprecherin der Stadt Aschersleben.
Allgemeine Schutzmaßnahmen wie die geltenden Hygieneregelungen müssen auch bei Trauungen eingehalten werden - ebenso der Mindestabstand von 1,5 Meter, solange die Personen nicht demselben Hausstand angehören. (mz)