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Gemeindeverwaltung Gemeinde Westdorf bei Aschersleben: Google Maps leitet auf den Acker am Rastplatz Hasenwinkel an der Bundesstraße 6

05.04.2018, 05:55
Laut Google endet die Route auf dem Acker an der Bundesstraße 6.
Laut Google endet die Route auf dem Acker an der Bundesstraße 6. Google Maps

Westdorf - Die Adresse in der Einladung ist eindeutig definiert: „Alter Gutshof 1“ im Ascherslebener Ortsteil Westdorf. Wenn es schnell gehen soll, hilft ja bekanntlich der Internet-Kartendienst des Web-Giganten Google.

Doch dass das Ergebnis für das Westdorfer Bürgerhaus mit dem Hinweis „Gemeindeverwaltung“ auf den Google-Karten auf einem Acker nördlich der vierspurigen Bundesstraße angezeigt wird, verblüfft.

Google fordert zum Fußweg über den Acker auf

Selbst der mit Navigationsgeräten unerfahrene Autofahrer weiß spätestens dann, wenn er von Google aufgefordert wird, auf dem Standstreifen zu parken und 200 Meter ins Ackerland zu laufen, dass da etwas nicht stimmen kann. Abhilfe bringt nur die Suche nach einer Kleintierpraxis am Alten Gutshof in Westdorf, mit einer anderen Hausnummer.

Doch wie kann das sein? Die MZ fragte bei der Stadtverwaltung in Aschersleben an, ob sie schon von fehlgeleiteten Touristen angesprochen wurde. „Wir sind in der Tat bemüht, bei Google Aktualisierungen zu erwirken und haben dabei auch schon einige Erfolge erreichen können“, schilderte Stadtmitarbeiterin Barbara Knopf.

„Wir werden an Google herantreten“

Eine Garantie gebe es allerdings nicht, selbst wenn die Berichtigungswünsche offensichtlich gerechtfertigt seien. „Wir werden auch für den korrekten Eintrag vom Alten Gutshof in Westdorf an Google herantreten“, versprach sie.

Auf MZ-Anfrage teilte ein Google-Sprecher mit: „Unser Anspruch ist es, dass Google Maps die genauesten, aktuellsten und relevantesten Informationen liefert. Falls Nutzer Fehler in Google-Maps-Karten bemerken, können sie mit Hilfe der Funktion 'Problem melden' direkt mit uns in Kontakt treten und uns über mögliche Änderungen und Aktualisierungen, die vorgenommen werden müssen, in Kenntnis setzen.“

Dafür müssen sie ein eigenes Google-Konto besitzen und angemeldet sein.

(mz/dan)