Geht das Verfahren in nächste Instanz?
Aschersleben/MZ/tk. - Das erklärte Ralf Schneider, Rechtsamtsleiter der Stadtverwaltung, auf Anfrage der MZ.
Im Mai des Vorjahres war die Klage des Clubs beim Verwaltungsgericht eingegangen (MZ berichtete). Hintergrund waren finanzielle Engpässe. Vor allem die Betriebskosten zur Bewirtschaftung der Sportanlage hatten nach Auskunft des Vereins zu großen Zahlungsschwierigkeiten geführt. So sei für das Jahr 2005 ein Differenzbetrag in fünfstelliger Höhe entstanden, der nicht abgedeckt werden konnte. Dafür sollte die Stadt aufkommen. Der FCA stützte sich dabei auf die Sportstättensicherungsordnung, die eine kostenlose Nutzung der in kommunalem Eigentum befindlichen Sportstätten durch die Vereine sichern würde. Unterstützung hatte sich der Verein vom Referat Rechtsfragen beim Landessportbund geholt. Wasser auf die Mühlen des Clubs war eine ähnliche Klage, die der TTV Ballenstedt gegen die dortige Kommune geführt hatte. Zwischenzeitlich hatte die Stadt bereits die Kürzung des Betriebskostenzuschusses rückgängig gemacht.
"Die Preise sind mittlerweile stark angestiegen. Zudem muss auch geklärt werden, was sind Betriebskosten. Zur Bewirtschaftung einer Platzanlage gehören nicht nur Strom und Wasser", betonte Gerd Graefe, Präsident des 1. FCA. "Deshalb müssen die Kosten und die Verträge angepasst werden", forderte er. "Wir können doch nicht Sponsorengelder, die für den Nachwuchs bestimmt sind, für die Betriebskosten einsetzen." In Hettstedt oder Staßfurt sei das ganz anders. "Dort sind diese Kosten im Haushalt der Kommune verankert und gehen nicht zu Lasten der Vereine", weiß Graefe.
Die Stadt Aschersleben hatte die Erstattung der Betriebskosten fristgerecht abgelehnt. Nach der mündlichen Verhandlung im April des Jahres wurde im Juli das Urteil verkündet, in dem die Klage abgewiesen wurde. Daraufhin stellte nach Informationen des Rechtsamtes der 1. FCA im Vormonat einen Antrag auf Zulassung einer Berufung. Nach dieser Zulassung haben die Verantwortlichen einen Monat Zeit zur Begründung. Die gleiche Zeit hat dann auch die Stadtverwaltung, darauf zu reagieren. Möglicherweise sehen sich beide Parteien dann noch einmal vor Gericht.