Gefährliche Hunde Gefährliche Hunde: Die Regelungen in Sachsen-Anhalt
Halle/MZ. - Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat am 11. Dezember 2008 nach mehrjähriger Beratung ein Gesetz zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren beschlossen. Neben vielen rasseneutralen Vorschriften (Chippflicht, Versicherungs- und Registrierungspflicht) wurde zum 1. März 2009 mit Verweis auf das Bundesgesetz eine Rasseliste eingeführt. Darunter fallen die Rassen American Staffordshire Terrier, Bullterrier, American Pitbull Terrier sowie Staffordshire Bullterrier.
Diese Hunde müssen einem Wesenstest unterzogen werden und unterliegen nach dessen Bestehen keinen besonderen Bestimmungen mehr. Ohne Nachweis eines bestandenen Wesenstests dürfen diese Hunde nicht gehalten werden. Weitere Voraussetzungen für einen Haltungsgenehmigung sind Volljährigkeit, Zuverlässigkeit, persönliche Eignung und Sachkunde des Halters. Der Hund muss (ebenso wie alle anderen Hunde, die nach dem 1. März 2009 geboren werden) gekennzeichnet und haftpflichtversichert sein. Es besteht keine Kastrationspflicht und kein Zuchtverbot.