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Friedhofsgebührensatzung steht auf dem Prüfstand

14.10.2009, 14:32

COCHSTEDT/HECKLINGEN/MZ/VAL/ NME. - Die endgültigen Kosten, die mit der neuen Satzung einhergehen, kann die Stadt im Moment noch nicht genau beziffern. Sicher ist aber, dass die Angleichung im Ortsteil Groß Börnecke wahrscheinlich mit einer höheren Gebühr als bisher verbunden ist.

Ein in den bisherigen Beratungen und Diskussionen aufgetretenes Problem: In der Kalkulation der Grabkosten der Stadt ist eine Positione (Gebühren für Beisetzung Urnengrab) inbegriffen, für die Bürger, die ein Bestattungsinstitut extra beauftragen würden, doppelt zahlen und dann für die gleiche Leistung "unbewusst" zweimal zur Kasse gebeten werden. Für Hecklingens Bürgermeister Hans-Rüdiger Kosche (CDU) eine Unstimmigkeit: "Die Stadt ist als Satzungsgeber befugt, zu regeln, wie es von- statten geht. Wir können keinen Nachlass für Gebühren geben, wenn der Bürger Leistungen vom Bestattungsinstitut in Anspruch nimmt." Forderungen, die Kalkulation der Verwaltung genau auf den Prüfstand zu stellen, sieht Sigrid Bleile, Leiterin des Bau- und Ordnungsamtes der Stadt Hecklingen, unbesorgt entgegen. Alle Friedhöfe der Stadt hätten weiterhin Bestand. Werte, die in die Kalkulation eingeflossen sind, habe die Stadt unter anderem in Abstimmung mit den Bürgerbüros der vier Ortsteile aufgestellt. "Wir haben eingangs die Flächen für jeden Friedhof einzeln festgelegt, zusammengerechnet und den prozentualen Anteil nach bestem Wissen und Gewissen festgelegt", so die Chefin des Bauamtes.

Die stellvertretende Vorsitzende des Kultur- und Sozialausschusses der Stadt Hecklingen, Elke Atzler (CDU), findet es wichtig, vor allem herauszustellen, dass die Friedhofgebühren derzeit in Hecklingen nicht kostendeckend seien. Zudem klafften die Beiträge in einigen Ortsteilen derzeit weit auseinander. Eine Angleichung müsse vor dem Hintergrund der unterschiedlichen Voraussetzungen, die auf den Friedhöfen gegeben sind, passieren. "Letztendlich sind wir bestrebt, immer für den Bürger zu entscheiden", so Atzler. In der Gebührenkalkulation für die Grabkosten, die die Stadt erhebt, sind unter anderem der Kauf eines Grabes, die einmaligen Unterhaltungsgebühren sowie die Urnenbeisetzung inbegriffen. Beiträge für die Nutzung der Trauerhallen gehören nicht dazu. "Die Gebäude sind unterschiedlich von Ortsteil zu Ortsteil und wurden daher extra berechnet, sind nicht in der Mischkalkulation enthalten", so Sigrid Bleile.

Ausschussmitglied Kerstin Jahn (FDP) machte bei der Beratung klar, dass für Betroffene ihrer Ansicht nach alles in allem am Ende vor allem wichtig ist, welcher Beitrag zu zahlen ist: "Den Bürger interessiert die Summe X, also im Endeffekt das, was unterm Strich fällig wird", so Jahn. Die genaue Summe will die Stadt aber derzeit wegen des laufenden Kalkulationsprozesses noch nicht veröffentlichen. Spätestens bei der nächsten Beratung des Haupt- und Finanzausschusses Ende Oktober wird über die Gebührensatzung vorberatend vor der Stadtratssitzung noch einmal befunden. Dann kommen die endgültigen Summen auf den Tisch. Das letzte Wort in der Angelegenheit hat der Stadtrat. Er befindet bei seiner Sitzung am 3. November über die neue Gebührensatzung.

Während in den Ortsteilen Cochstedt, Hecklingen und Schneidlingen sich die Gebühren kaum merklich verändern sollen, werden die Groß Börnecker bei einer Angleichung tiefer in die Tasche greifen müssen. "Wir haben im Ortschaftsrat darüber gesprochen und waren uns einig, dass die Satzung generell vereinheitlicht werden muss." Ortschaftsrätin Petra Pollnow (Wählergemeinschaft Hecklingen / WGH) stellt klar, dass der Rat grundsätzlich keine Einwände gegen eine Angleichung der Friedhofgebühren in der Stadt Hecklingen hat. "Dass die Gebühren in Groß Börnecke im Vergleich zu den anderen Ortsteilen so drastisch hochgezogen werden, damit sind wir nicht einverstanden", monierte Petra Pollnow. Und auch Ortschaftsrätin Ethel-Maria Muschalle Höllbach (WGH) zeigte sich auf Nachfrage mit der Kalkulation nicht einverstanden. "Sicher, die Gebühren sind im Moment nicht kostendeckend. Jedoch sehe ich bei der geplanten Angleichung das Problem, dass die anderen Ortsteile zu Lasten der Groß Börnecker entlastet werden. Bei uns würden die Preise für die bei den Grabstellen zu zahlende Gebühr in einigen Positionen teilweise um bis zu 400 Prozent steigen", gab die WGH-Fraktionschefin zu bedenken. Dies bestätigte Sigrid Bleile gegenüber der Ascherslebener Zeitung, schränkte aber ein, dass dies beispielsweise nur in wenigen Einzelpositionen zutreffend sei. So muss in Groß Börnecke momentan für ein Urnengrab eine Gebühr von 26 Euro für 30 Jahre gezahlt werden. Wird diese auf das Kostenniveau der anderen Ortsteile angeglichen, könnte die Gebühr auf 90 Euro für 30 Jahre steigen. Eine Kostensteigerung, die nicht nur die Amtsleiterin für vertretbar hält, sondern nach einer MZ-Umfrage durch den Großteil der Fraktionen im Hecklinger Stadtrat getragen wird.