Fahrerlaubnis-Entzug Fahrerlaubnis-Entzug: 300 Mal meist wegen Alkohol
Quedlinburg/MZ. - Die Mehrzahl der wegen Fahrens unter Alkoholeinfluss eingezogenen Führerscheine gehörte Kraftfahrern mittleren Alters mit gutem Einkommen. Wer mit über zwei Promille noch fahren kann, muss schon eine gewisse "Übung" haben, um es vorsichtig auszudrücken, gibt die Sachgebietsleiterin zu bedenken. Jugendliche würden mal nach der Disco erwischt, hätten dann um ein Promille und weniger Alkohol im Blut, wie ihre Aufzeichnungen belegen. Doch mangelnde Fahrpraxis führt da zu einem großen Risikopotential, schätzt Frau Janko ein.
Die Straßenverkehrsbehörde des Landkreises wird zunächst nur über den Entzug der Fahrerlaubnis informiert. Da die Fahrerlaubnis nach dem Entzug durch ein Gericht erloschen ist, wie es im Amtsdeutsch heißt, muss nach einer verhängten Sperre die Berechtigung zum Fahren eines Kraftfahrzeuges neu beantragt werden. Damit ist dann die Kreisbehörde in den Prozess einbezogen. Der Führerschein ist schnell weg, aber gar nicht so schnell zurück zu bekommen, betont Barbara Janko. Es gebe klare gesetzliche Regelungen, nach denen sich die Behörde richten muss. Spielraum sei da nicht vorhanden. "Wir sind aber stets bereit, alle Betroffenden zu beraten", sagt Barbara Janko und verweist auf Kosten, die zum Beispiel anfallen können. Sie rät deshalb, die Straßenverkehrsbehörde schon frühzeitig aufzusuchen, am besten schon kurz nachdem der Führerschein-Entzug bevorsteht.
Fahrerlaubnis-Entzug kann sich schnell zu einer Tragödie entwickeln, hat Barbara Janko immer mal wieder erfahren. Doch da müsse jeder vorher dran denken, dass der Arbeitsplatz an der Fahrerlaubnis hängen kann und damit auch der Haussegen in Schieflage gerät. In etwa 75 Prozent der Fälle gehe die Arbeit nach einem Fahrerlaubnis-Entzug verloren. Die Promillegrenze von 0,3 sei schnell erreicht und schon hagele es Punkte, gebe es Fahrverbot und ein nicht gerade geringes Bußgeld.
Wer dagegen unter dem Einfluss von über 0,8 Promille Alkohol gefahren ist, der darf mit Fahrverbot und Fahrerlaubnis-Entzug rechnen. Bevor eine Neubeantragung möglich ist, muss eine Sperrfrist eingehalten werden. Die beträgt in der Regel neun bis zwölf Monate, im Wiederholungsfall 15 Monate. Eingerechnet wird die Zeit zwischen Vorkommnis und Einzug der Fahrerlaubnis. Eine Neuerteilung kann frühestens drei Monate vor Ablauf der Sperrfrist beantragt werden. Es sollte rechtzeitig bei der Führerschein-Behörde vorgesprochen werden, damit zum Beispiel alle Unterlagen parat sind und nach Ablauf der Frist wirklich sofort die Fahrerlaubnis verfügbar ist, rät Barbara Janko.
Wer mit mehr als 1,6 Promille angetroffen wurde oder wenn es sich um einen Wiederholungsfall handelt, dann verlangt das Gesetz einen Eignungsnachweis. "Das unterliegt nicht unserem Ermessen", betont Frau Janko. Wer es so weit habe kommen lassen, müsse sich einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU), im Volksmund "Idiotentest" genannt, stellen. Was auf den ersten Blick keine Hürde sein sollte, erweist sich doch schnell als schwer zu überwindendes Hindernis, denn oft handelt es sich um Personen, die Alkoholprobleme haben, die sie so einfach und allein nicht in den Griff kriegen. 80 Prozent der Betroffenen fallen durch, zehn Prozent sind bedingt tauglich und nur zehn Prozent schaffen es. Barbara Janko bietet deshalb auch immer Gespräche an, um Hinweise und Ratschläge zu geben.
Der Weg zur MPU sollte erst dann gegangen werden, wenn sich der Betreffende ganz sicher ist, es schaffen zu können. Es ist vor allem der Kostenfaktor, der nicht zu unterschätzen ist. 300 bis 400 Euro müssen allein für die Untersuchung angesetzt werden. Da ist es besser, sich vorher Rat zu holen, vielleicht auch eine Suchtberatung oder einen Selbsthilfeverein aufzusuchen. Bei Vorkommnissen, bei denen über 2,1 Promille gemessen worden sind, ist zudem ein Abstinenznachweis zu erbringen, weist Frau Janko auf die gültige Rechtslage hin.